Ungefähr 2.500 Beschäftigte des Landes Brandenburg an den Hochschulen werden nicht nach Tarif bezahlt. Das schlägt sich vor allem in niedrigen Löhnen, zu wenig Urlaub und schlechten Arbeitsbedingungen nieder.
Dabei übernehmen studentische Beschäftigte grundlegende Aufgaben im Brandenburgischen Hochschulbetrieb. Sie unterstützen die Forschung, verantworten eigenständige Lehre oder unterstützen die Lehre anderer Beschäftigter.
Für diese Arbeit bekommen Sie Lohn unter dem Vergabemindestlohn von 13€, der für Brandenburg erreicht wurde. Für 90% der Beschäftigten reicht dieser Lohn jedoch nicht, um das Leben und das Studium zu finanzieren. Zusätzlich zur schlechten Bezahlung leisten mehr als ein Drittel der Beschäftigten unbezahlte Überstunden!
Die SPD Brandenburg fordert daher den Parteivorstand auf, die entsprechenden Fachministerinnen zu veranlassen
in der Novelle des Brandenburgischen Hochschulgesetzes eine Mindestvertragslaufzeit von mindestens 12 Monaten für studentische Beschäftigte festzuschreiben und
den Druck der Beschäftigten an die TdL weiterzureichen und dafür zu sorgen, dass die Gesprächszusage an die zuständigen Gewerkschaften schnell eingelöst wird und Verhandlungen zu einem Tarifvertrag beginnen können.
Die Landesregierung soll sich des Weiteren auf Bundesebene dafür einsetzen, dass der Mindestlohn auf 14€ angehoben wird.
Gerade in Zeiten der Inflation wird wieder deutlich, dass es einen dynamisierten Lohn und die Sicherheit eines Tarifvertrages braucht!
Die Verträge sind oft sehr kurz, obwohl die Beschäftigten in der Regel Anschlussverträge erhalten. Das ist eine zusätzliche Belastung und Prekarisierung unserer Landesbeschäftigten.
Anders als die übrigen Beschäftigten des Landes haben die studentischen Beschäftigten ausschließlich den gesetzlichen Urlaubsanspruch. Dabei gibt es in ihrem Studium immer wieder Phasen in denen sie sich auf Prüfungen, Praktika oder Projekte fokussieren müssen. Im Ergebnis bleibt kein Urlaub für die dringend benötigte Erholung.
Die meisten Beschäftigten werden zusätzlich ausgestattet und müssen für die Arbeit regelmäßig private Arbeitsmittel nutzen.
Leider findet an vielen Hochschulen noch immer ein Missbrauch der studentischen Beschäftigten als Verwaltungsbeschäftigte z.B. in den Sekretariaten, im Service oder in der Bereitstellung der Hochschulinfrastruktur statt. Entgegen der Definition im Hochschulgesetz üben diese Beschäftigten keine Tätigkeiten aus, die sie im Studium voranbringen.
Sowohl in der Novellierung des Personalvertretungsgesetzes als auch des Hochschulgesetzes haben wir uns schon für unsere studentischen Beschäftigten eingesetzt und werden erste Verbesserungen erzielen.
Damit sich die Gesamtsituation verbessert, braucht es jedoch endlich einen Tarifvertrag.
Bezüglich des ersten Teils der Neufassung des Antrages empfiehlt die Antragskommission dem Antragssteller eine Überarbeitung im Hinblick auf die Novelle des Hochschulgesetzes.
Der letzte Absatz der Neufassung (Mindestlohn 14 Euro) wird abgelehnt. Die weitere Entwicklung obliegt der Mindestlohnkommission.
Änderungsanträge
Status | Kürzel | Aktion | Zeile | AntragstellerInnen | Text | |
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Nicht abgestimmt | Ä2 zum 13/I/2022 | Ändern | 18 | Jusos | Ersetze Satzanfang in Z. 18 wie folgt: „Die SPD Brandenburg fordert daher den Parteivorstand auf, sich innerhalb der Landesregierung dafür einzusetzen, dass…“ | Änderungsantrag (PDF) |
Annahme | Ä1 zum 13/I/2022 | Streichen | 29-31 | Jusos | Streichung der Zeilen 29-31 (Mindestlohn) | Änderungsantrag (PDF) |