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Die SPD geführte Landesregierung und die SPD-Fraktion im Brandenburger Landtag setzen sich dafür ein, dass die Lerntherapie für Legasthenie und Dyskalkulie kostenfrei an den Schulen durchgeführt wird. Dazu sollen zertifizierte Lerntherapeut*innen eingesetzt werden. Diese sollen Bestandteil der multiprofessionellen Teams sein.
Die Förderung von Schüler*innen mit einer Legasthenie oder einer Dyskalkulie ist die Aufgabe der Schulen. Die individuelle Förderung durch die Lehrkräfte ist jedoch bei dem Vorliegen einer solchen Beeinträchtigung oftmals nicht ausreichend, um die bestehenden Defizite zu beheben. Eine tiefergehende Therapie zur Behandlung der Legasthenie oder Dyskalkulie ist oftmals das einzige Mittel, um den Schüler*innen in ihrem Lernweg zu unterstützen. Je früher diese beginnt, desto besser kann den Betroffenen geholfen werden.
Die Suche nach einem/einer geeigneten Therapeut*in ist oftmals schwierig und zum Teil langwierig. Außerdem ist der Begriff „Lerntherapeut*in“ nicht geschützt. Das bedeutet, dass sich jede Person so bezeichnen kann und eine entsprechende „Therapie“ anbieten kann, ohne die dafür notwendigen Qualifikationen zu haben.
Die anfallenden Kosten können oft mehr als 100 Euro im Monat betragen, welche die Eltern in vielen Fällen selbst tragen müssen. Die Übernahme durch die Jugendämter erfolgt nur nach einem aufwendigen Prozess, der die betroffenen Schüler*innen Schüler zusätzlich belastet. Das führt dazu, dass eine notwendige Therapie vom Geldbeutel der Eltern abhängt.
Um hier gegenzusteuern und allen Kindern die notwendige Unterstützung zu ermöglichen, sollen diese Therapien künftig direkt an den Schulen durch zertifizierte Lerntherapeut*innen ermöglicht werden.
Ist bereits durch SGB abgedeckt.
Änderungsanträge
Status | Kürzel | Aktion | Zeile | AntragstellerInnen | Text | |
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Annahme | Ä1 zum 31/II/2023 | Ändern | 1-7 | UBV Dahme-Spreewald, UBV Potsdam | Antragstext neu: Die SPD geführte Landesregierung und die SPD-Fraktion im Brandenburger Landtag setzen sich dafür ein, dass die Lerntherapie für Legasthenie und Dyskalkulie nach §35 a SGB VIII auch am Ort Schule erbracht werden können. Entsprechend wird bei den Schulträgern und den örtlichen Trägern der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe (Jugendämter) darauf hingewirkt, dass eine Verständigung zum Angebot stattfindet und die Räumlichkeiten an den Schulen für Lerntherapie zur Verfügung gestellt werden. | Änderungsantrag (PDF) |
Die SPD geführte Landesregierung und die SPD-Fraktion im Brandenburger Landtag setzen sich dafür ein, dass die Lerntherapie für Legasthenie und Dyskalkulie nach §35 a SGB VIII auch am Ort Schule erbracht werden können. Entsprechend wird bei den Schulträgern und den örtlichen Trägern der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe (Jugendämter) darauf hingewirkt, dass eine Verständigung zum Angebot stattfindet und die Räumlichkeiten an den Schulen für Lerntherapie zur Verfügung gestellt werden.