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Die SPD Brandenburg lehnt die vorgeschlagenen Änderungen des § 96 des Aufenthaltsgesetzes, welche die rechtliche Grundlage dafür legt, die private Seenotrettung unter Strafe zu stellen, entschieden ab. Wir fordern die SPD-geführte brandenburgische Landesregierung sowie die Landesgruppe Brandenburg der SPD-Bundestagsfraktion auf, sich auf Bundesebene gegen diesen Gesetzentwurf zu engagieren und für eine menschenrechtliche und solidarische Flüchtlingspolitik einzusetzen. Dies entspricht auch den im Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition festgehaltenen Grundsätzen: „Es ist eine zivilisatorische und rechtliche Verpflichtung, Menschen nicht ertrinken zu lassen. Die zivile Seenotrettung darf nicht behindert werden.“
Der Gesetzentwurf steht im klaren Widerspruch zu den sozialdemokratischen Kernwerten der Solidarität, Menschlichkeit und sozialen Gerechtigkeit. Die Kriminalisierung der zivilen Seenotrettung verstößt gegen unsere humanitären Pflichten. Als Sozialdemokraten sind wir verpflichtet, Menschen in Not zu helfen und ihnen Schutz zu gewähren.
Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen bedrohen nicht nur das Leben der Schutzsuchenden, sondern unterminieren auch die Werte, die wir als SPD vertreten. Die Seenotrettung im Mittelmeer muss humanitär und durch internationale Kooperation angegangen werden. Die Bestrafung privater Seenotrettungsorganisationen widerspricht dem Geist der Solidarität und unserer gesellschaftlichen Verantwortung.
Die Sozialdemokratie hat sich stets für die Einhaltung der Menschenrechte und Menschenwürde eingesetzt. Diese Prinzipien sind jedoch durch den aktuellen Gesetzentwurf gefährdet.
Als SPD liegt es in unserer Verantwortung, uns deutlich gegen diese Änderung im Aufenthaltsrecht zu positionieren. Wir appellieren an die SPD-geführte Landesregierung Brandenburgs, sich gegen diese Gesetzesreform zu stellen und sich auf Bundesebene für eine humane, solidarische und menschenrechtskonforme Flüchtlingspolitik einzusetzen.