81/I/2022 Kultur und Kunst als haushaltsrechtliche Pflichtaufgabe

Status:
Ablehnung

Gegenwärtig und wahrscheinlich auch zukünftig wird unser Land noch über einen längeren Zeitraum krisengeschüttelt sein. Das hat zur Folge, Geld fehlt an allen Ecken und Enden, in den meisten Privathaushalten und auch in den städtischen, den Landes- und Bundeshaushalten. In Frankfurt (Oder), eine der ärmsten Städte in Deutschland, wird das besonders deutlich. Gerade deshalb stellt der Ortsverein Nord der SPD in Frankfurt (Oder) auf diesem Parteitag des Landes Brandenburg den Antrag: Kultur und Kunst müssen haushaltsrechtliche Pflichtaufgabe werden. Damit in Zusammenhang stehend, müssen die Ausgaben der jeweiligen städtischen Haushalte für Kultur und Kunst auf der Basis des Durchschnitts der letzten drei Jahre (2020, 2021 und 2022) festgeschrieben werden. Die anteilige Gegenfinanzierung durch das Land ist dabei unumgänglich.

Begründung:

Besonders intensiv haben wir in den Corona-Jahren feststellen können: Kultur und Kunst sind unverzichtbare Lebensmittel. Ob es nun die Bildenden- oder die darstellenden Künste sind, die Musik oder die Literatur, sie alle tragen auf sehr unterschiedliche Weise dazu bei, dass wir uns, ebenso wie unser Umfeld und unsere Zeit, besser verstehen lernen. Fragen wie „Wer bin ich, wer möchte ich sein, wie will ich leben, was heißt „ein gutes Leben“, werden durch Kultur und Kunst provoziert und fordern uns zu einer Beantwortung heraus. Die Kommunikation mit Gleichgesinnten wie mit Andersdenkenden zu dieser kulturellen und künstlerischen Thematik lässt uns dabei den Umgang mit Widersprüchen in vielfältigster Art artikulieren, sodass wir unsere Zeit, aber auch uns selbst immer besser verstehen lernen. Darüber hinaus bereitet der Umgang mit einem vielfältigen Angebot von Kultur und Kunst Freude und Genuss, fördert unsere Phantasie und letztlich unsere Kreativität, die in allen Lebensbereichen von großer Bedeutung sind. Nicht zuletzt sind Kultur und Kunst aber auch weiche Standortfaktoren, die bei der Ansiedlung von Unternehmen durchaus hilfreich seien können.

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung
Version der Antragskommission:

Eingriff in kommunale Selbstverwaltung

Barrierefreies PDF:
Änderungsanträge
Status Kürzel Aktion Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Ablehnung Ä1 zum 81/I/2022 Ändern 1-18 OV Frankfurt(Oder)-Nord Der Landesvorstand wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg dahingehend zu ergänzen, dass Kunst und Kultur zur haushaltsrechtlichen Pflichtaufgabe in den Kommunen und Landkreisen wird. Dabei ist die anteilige Gegenfinanzierung durch das Land abzusichern. Änderungsantrag (PDF)