16/I/2022 Klimaschutz in die Kommunalverfassung

Status:
Ablehnung

Klima- und Umweltschutz, vor allem die Prävention vor dem Klimawandel und seinen Folgen sind eine der größten Aufgaben unserer Zeit. Wir leben über unseren natürlichen Ressourcen, nutzen klimaschädliche Antriebe im Verkehr und produzieren Energie aus fossilen Trägern. Das zu ändern ist eine Mammutaufgabe, zu der sich Deutschland im Pariser Klimaabkommen 2015 verpflichtet hat. Wenn Deutschland aber bis 2050 klimaneutral sein will (und Brandenburg schon bis 2045) und bis dahin seine Emissionen stark reduzieren muss, muss es auch jedes einzelne Bundesland und damit auch jeder Kreis und jede Gemeinde.

Bisher sind Klima- und Umweltschutz keine pflichtigen Aufgaben der brandenburgischen Kommunen. Wir fordern, diese zu Pflichtaufgaben zu machen.

Begründung:

In der brandenburgischen Kommunalverfassung werden Aufgaben, Rechte und Pflichten der Städte und Gemeinden, sowie der Kreise festgelegt. Da Klima- und Umweltschutz bisher nicht dazu gehören, übernehmen die Kommunen diese Aufgabe freiwillig. Das heißt sie ist zunächst prioritär, da mit den vorhandenen – und meist knappen – finanziellen und personellen Ressourcen zunächst die Pflichtaufgaben erfüllt werden müssen. Jede Kommune nimmt Klima- und Umweltschutz daher anders wahr: Manche nehmen es nicht als ihre Aufgabe wahr, andere machen nur begrenzt punktuelle Projekte aufgrund weniger finanzieller Mittel und wieder andere sind Vorreiter für Modellprojekte und initiieren größere Unternehmungen mit knappen Ressourcen.

Als Pflichtaufgabe in der Kommunalverfassung wird somit sichergestellt, dass jede Gemeinde und jeder Kreis etwas gegen den Klimawandel tun muss und auch, dass dafür genug finanzielle und personelle Ressourcen bereit gestellt werden. Das Land muss dafür entsprechend Sorge tragen. Auch wenn das hohe Kosten bedeutet: Kein Klimaschutz ist teurer als echter Klimaschutz, wie wir an den Dürren, Waldbränden und Fluten derzeit erleben.

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung
Version der Antragskommission:

Die Kommunalverfassung ist das falsche Gesetz zur Festlegung etwaiger Pflichtaufgaben. Es bleibt zudem unklar, was Klima- und Umweltschutz im Sinne des Antrages umfasst.

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