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Der SPD-Landesvorstand wird aufgefordert, sich gegenüber den SPD-Mitgliedern der Landesregierung und der SPD-Landtagsfraktion dafür einzusetzen, dass angesichts des Klimawandels der Einbau von Klimaanlagen in Alten- und Pflegeheime in die Verordnung für die Ausstattung solcher Einrichtungen (Heimbauverordnung) als verpflichtend aufgenommen wird. Bestehende Einrichtungen müssen motiviert werden, ihren Bestand entsprechend nachzurüsten.
Auf die Veränderung der klimatischen Bedingungen muss auch in Alten- und Pflegeheimen reagiert werden, um den Bewohnern das Leben erträglicher zu gestalten und sie nicht zusätzlich krank zu machen.
Bitte auch alternative Möglichkeiten der Zielerreichung eines Hitzeschutzes in den Antrag einbeziehen.
Änderungsanträge
Status | Kürzel | Aktion | Zeile | AntragstellerInnen | Text | |
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Annahme | Ä1 zum 57/II/2023 | Ändern | 4/8/10 | Landesvorstand AG 60plus | Neuer Titel: Hitzeschutz in Alten- und Pflegeheimen sicherstellen Tausche in Zeile 4 "...der Einbau von Klimaanlagen" gegen "ein effizienter Hitzeschutz" Ergänze in Zeile 8 "Dies kann z.B. durch Jalousien, Senkrechtmarkisen oder Klimaanlagen geschehen." Ergänze in Zeile 10 "Bei Neubauten sind Klimaanlagen vorzusehen." | Änderungsantrag (PDF) |
Der SPD-Landesvorstand wird aufgefordert, sich gegenüber den SPD-Mitgliedern der Landesregierung und der SPD-Landtagsfraktion dafür einzusetzen, dass angesichts des Klimawandels ein effizienter Hitzeschutz in Alten- und Pflegeheimen in die Verordnung für die Ausstattung solcher Einrichtungen (Heimbauverordnung) als verpflichtend aufgenommen wird. Dies kann z.B. durch Jalousien, Senkrechtmarkisen oder Klimaanlagen geschehen. Bestehende Einrichtungen müssen motiviert werden, ihren Bestand entsprechend nachzurüsten. Bei Neubauten sind Klimaanlagen vorzusehen.