58/II/2023 Investitionskosten Pflegeheime

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Der Landesparteitag fordert den Landesvorstand der SPD auf, gegenüber der SPD-Landtagsfraktion und dem SPD-geführten Finanzministerium darauf zu dringen, dass das Land seine Zuschüsse zu den Investitionskosten der Pflegeheime deutlich erhöht und damit im Gegenzug eine Senkung der Eigenbeteiligung der Gepflegten möglich wird. Die Zuschüsse müssen mit jeder Haushaltsaufstellung evaluiert und gegebenenfalls an Inflation und andere Umstandsveränderungen angepasst werden.

Begründung:

Das Land Brandenburg zahlt mit 3 Euro je Platz lt. der letzten Erhebung des iges-Instituts Berlin für das Bundesministerium der Gesundheit die geringsten Zuschüsse aller Bundesländer zu den Investitionskosten der Pflegeheime. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 214 € für jeden und jede Gepflegte im Heim, in NRW z.B. bei 725 €. Zwar ist die Argumentation richtig, dass der Vorrang der Stabilisierung der häuslichen Pflege gelten sollte, doch darf dies nicht einseitig zu Lasten der Menschen gehen, für die eine häusliche Pflege nicht möglich ist oder in Frage kommt.

Empfehlung der Antragskommission:
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