03/I/2016 Integration in den ersten Arbeitsmarkt noch stärker unterstützen

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Status:
Annahme

Die SPD-geführte Landesregierung wird aufgefordert, mit jeder Werkstatt für Menschen mit Behinderung eine Vereinbarung dahingehend zu schließen, dass in jeder Werkstatt mindestens ein/e Sozialarbeiter/in eingestellt wird, die/ der ausschließlich den Auftrag erhält, mindestens 4 Werkstattmitarbeiter/-innen pro Jahr in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Kosten für diese Sozialarbeiter/-innen übernimmt das Land.

Darüber hinaus soll es regelmäßige Treffen und damit einen regelmäßigen Austausch zwischen dem zuständigen Landesministerium und Vertreter/innen der Werkstätten geben. Eine Evaluation soll ebenfalls Aufschlüsse über Verbesserungen ermöglichen.

Begründung:

Der gesetzliche Auftrag der Werkstätten nach SGB IX (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch) ist es, Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.

Der Pflegesatz in den Werkstätten beträgt monatlich 880 €, also jährlich 10.560 € pro Mitarbeiter und 42.240 €  für vier. Das entspricht fast genau dem zu erwartenden Jahresgehalt eines Sozialarbeiters/ einer Sozialarbeiterin brutto.

Zwar entstehen andere Kosten wie Assistenz oder Betreuung und Minderleistungsausgleich, die aber von der Arbeitsverwaltung oder dem Integrationsamt zu tragen wären. Im Übrigen wäre angesichts der gezahlten Gehälter für die Werkstattsmitarbeiter/-innen auch mit einer Entlastung bei der Grundsicherung zu rechnen.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landesvorstand
Version der Antragskommission:

Begründung:

  • zur Präzisierung
Stellungnahme(n):
Beschlussfassung durch den SPD-Landesvorstand Beschlussfassung steht aus

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