07/I/2016 Grauzonen für Arbeitgeber*innenverbände verbieten

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Status:
Ablehnung

Die gesetzlichen Grauzonen für Arbeitgeber*innenverbände, die einen Ausschluss von Tarifverträgen bei einem höheren Mitgliedsbeitrag erlauben, müssen beseitigt werden. Die SPD-geführte Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen.

Begründung:

Die Arbeitgeber*innenverbände ermöglichen ihren Mitgliedern seit Jahren die Wahl zwischen zwei Arten der Mitgliedschaft. Die meistgenutzte ist die Mitgliedschaft ohne Tarifbindung. Das bedeutet, dass diese Betriebe weder den tariflichen Lohn zahlen noch die zusätzlichen, tariflichen Auflagen (z.B. die Zahlung von Urlaubsgeld) erfüllen müssen.

Diese Grauzonen werden also auf dem Rücken der Arbeitnehmer*innen ausgetragen.

Beispielsweise der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) bietet seinen Mitgliedern die Möglichkeit zwischen zwei Arten der Mitgliedschaft zu wählen. Einmal besteht die „klassische“ Möglichkeit einer Vollmitgliedschaft. Arbeitgeber*innen mit Vollmitgliedschaft unterliegen den Tarifverträgen, die der Arbeitgeber*innenverband mit Gewerkschaften abschließt. Zum anderen besteht die Möglichkeit einer sog. „OT [ohne Tarifbindung] Mitgliedschaft. Arbeitgeber mit OT-Mitgliedschaft unterliegen (wie der Name nahe legt) nicht der Tarifbindung, OT-Mitglieder partizipieren nur an den sonstigen Services der Arbeitgeber*innenverbände, wie Lobbyarbeit, Prozessvertretung, allgemeiner Beratung.

Viele Betriebe nutzen diese Möglichkeit. Die niedrigeren Personalkosten bringen den meisten Unternehmen sogar wirtschaftliche Vorteile. Im Schnitt beträgt der Bruttogehaltsunterschied eines/einer Facharbeiter*in 200,00 € bis 300,00 € im Monat. Beim Führungspersonal kann die Differenz sogar bis zu 1000,00 € im Monat betragen. Gleichzeitig entsteht ein Flurschaden an der Sozialpartnerschaft, weil die Arbeitgeber*innen so in einen Unterbietungswettbewerb bezüglich der Löhne gezogen werden. Gewerkschaften können nicht mehr auf Augenhöhe mit einem Arbeitgeber*innenverband verhandeln, sondern müssen mit jeder/m Arbeitgeber*in einzeln in Verhandlungen eintreten. Die OT-Arbeitgeber*innen entziehen sich ihrer sozialen Verantwortung und maximieren ihren Profit zulasten der Belegschaft. Nur aber gute Arbeit mit fairen Löhnen garantiert Zukunft und Entwicklung im Land Brandenburg.

Allein aus steuerlicher Hinsicht sollte dem Ganzen ein Riegel vorgeschoben werden. Die Jusos Brandenburg sind daher gegen eine fortschreitende Endsolidarisierung im Arbeitgeber*innenlager.

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung
Version der Antragskommission:

Begründung:

  • wegen Eingriffs in Satzungsautonomie und Verstoß gegen die Koalitionsfreiheit (Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland)
Beschluss: Annahme
Beschluss-PDF:

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