27/I/2020 Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum erhalten und weiterentwickeln

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Status:
Nicht abgestimmt

Die SPD-Mitglieder der Landesregierung und die SPD-Abgeordneten im Landtag werden aufgefordert, die Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum zu erhalten und weiter zu entwickeln, im Einzelnen:

  1. Die Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser des Landes muss deutlich erhöht werden. Notwendig sind 250 Mio. € jährlich, statt aktuell 110 Mio. €.
  2. Die Investitionsfinanzierung der Ruppiner Kliniken muss noch deutlich höher ausfallen als bei anderen Krankenhäusern, da sie als Hochschulklinikum ein breites Spektrum an Diagnostik und Therapie sowie eine höhere Zahl an Patient*innen bewältigen muss und sich diese Aufgaben noch steigern werden.
  3. Es muss eine Regelung geschaffen werden, anhand welcher die Verlegung aus kleineren Krankenhäusern, wenn die/der Patient*in dort nicht mehr fachgerecht versorgt werden kann, in das nächste geeignete Krankenhaus („Ankerhäuser“) erfolgen muss und nicht im Rahmen von Kooperationen in Krankenhäuser anderer Bundesländer erfolgen darf. (siehe als Beispiel den Vorschlag „Notfallversorgungsnetzwerk“ von Erik Weidemann, Neuruppin). Brandenburger*innen sollen, wenn medizinisch angebracht, in Brandenburg versorgt werden!

Für die eben genannte Forderung können bei der Landeskrankenhausplanung Sanktionen geschaffen werden, nach denen Krankenhäuser, die diese Regel nicht einhalten, mit Kürzungen bei den Investitionsmitteln des Landes rechnen müssen.

Die SPD-Mitglieder der Landesregierung und SPD-Abgeordneten des Landtages werden aufgefordert, sich für einen substanziellen Umbau des aktuellen Abrechnungssystems im Krankenhaus (DRG System) oder besser noch dessen Abschaffung einzusetzen. Alternative Vorschläge liegen seit Jahren vor!

Wir fordern die Unterstützung von Praktika von Studierenden in Arztpraxen (Herkunftsuniversität spielt keine Rolle) auf dem Land!

Wir fordern die Einrichtung des Hubschrauberstützpunktes in Neuruppin („Ankerkrankenhaus“)!

Wir fordern, dass die Zuständigkeit für den Beschluss des Landeskrankenhausplans zukünftig beim Landtag liegt!

Begründung:

Für die Gesundheitsversorgung der Menschen in unserer Region stehen diverse Strukturen zur Verfügung. Allerdings gibt es Entwicklungen, welche bundes- und landespolitisch und durch Faktoren vor Ort (bspw. Bevölkerungsstruktur) bedingt sind, die diese Versorgung zunehmend schwieriger machen.

Mit den Vorschlägen im Antrag fordern wir die politischen Kräfte auf, Maßnahmen für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Versorgungsmöglichkeiten zu ergreifen.

Während der Corona-Virus-Pandemie zeigt sich, wie wichtig die funktionierenden Strukturen und die ausreichenden Kapazitäten unserer Gesundheitsversorgung sind. Dies muss erhalten werden.

Hinsichtlich der vorgeschlagenen Verpflichtung, Patient*innen immer in das nächste geeignete Krankenhaus zu verlegen, lassen sich einige Argumente aufführen: Standortsicherung der Schwerpunkt- und Maximalversorgung im Land, Aus- und Weiterbildung vor Ort in der Medizin sichern, Fachgebiete vor Ort sichern, kurze Wege für Angehörige (denn die Trennung von Menschen durch weite Wege wirkt sich negativ auf die Genesung aus).

Die Landeskrankenhausplanung liegt in den Händen der zuständigen Ministerien der Länder Berlin und Brandenburg (gemeinsame Landeskrankenhausplanung) sowie eines gemeinsamen Gremiums, dem Regionalausschuss, in das beide Länder verschiedene Vertreter entsenden (Gesetzliche und private Krankenkassen, Landeskrankenhausgesellschaften, Kommunale Spitzenverbände (BB) und Vertreter*innen der jeweiligen Krankenhausplanungsbehörde). In Brandenburg wird der Gesundheitsausschuss des Landtags lediglich über die Planung informiert. Die gewählten Volksvertreter*innen haben keine unmittelbare Entscheidungsmöglichkeit über die lokalen Krankenhausstandorte.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landtagsfraktion
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