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Die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in der Altenpflege zu vereinfachen und zu beschleunigen. Die Prüfung der Curricula, die Feststellung der Gleichwertigkeit mit staatlich anerkannten deutschen Berufsabschlüssen und des Rechts zur Führung deutscher Berufsbezeichnungen wird durch Bundesbehörden und -einrichtungen in festgelegten kurzen Zeiträumen rechtsverbindlich durchgeführt und festgestellt. Die für die Umsetzung dieser Zielvorgaben notwendigen Ressourcen und Personalstunden, sind den jeweiligen Verwaltungen zur Verfügung zu stellen. Bis zur Umsetzung einer bundesweiten Lösung muss die Landesregierung entsprechend die zuständigen Stellen der Landesverwaltung mit den für eine rasche und rechtssichere Bearbeitung von Anerkennungsanträgen notwendigen Ressourcen ausstatten.
Der Fachkräftemangel in der Alten- und Krankenpflege ist unbestritten und führt sowohl zu Versorgungsproblemen der Patienten als auch zu Entwicklungshemmnissen der Pflegeeinrichtungen. Eine – möglicherweise vorhandene rechnerische – Bedarfsdeckung ist aufgrund unterschiedlicher regionaler Verteilung nicht geeignet, die Probleme zu lösen. Die in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Organisation und Finanzierung der Altenpflegeausbildung und die bisherige Praxis der Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse in der Altenpflege sind nicht geeignet, die akut vorhandenen Probleme des Fachkräftemangels zügig und zielführend zu lösen. Die bisherigen Zahlen und die persönliche Qualifikation der Bewerber/innen für eine Ausbildung in der Altenpflege reichen zur Lösung der Probleme nicht aus. Die Pools der bei der BA gemeldeten Arbeitslosen deutscher und anderer Staatsangehörigkeiten wurden und werden ständig nach geeigneten Bewerber/innen für eine Ausbildung in der Altenpflege geprüft. Auch von dort sind keine durchgreifenden Maßnahmen zur Problemlösung zu erwarten.
In den 2004 der EU beigetretenen Staaten, insbesondere in Lettland, Estland und Litauen, gibt es seit mehreren Jahren eine staatlich organisierte Altenpflegeausbildung an entsprechenden Fachschulen. Die vermittelten Lehrinhalte und die Stundenzahlen in theoretischer und praktischer Ausbildung liegen zwischen denen der staatlich anerkannten Altenpflegehelfer/innen und Altenpfleger/innen nach dem Altenpflegegesetz und der Altenpflege-Ausbildungsverordnung. Die Absolventen dieser Einrichtungen haben aufgrund unzureichender oder nicht vorhandener Strukturen in ihren Heimatländern zurzeit kaum Möglichkeiten, in ihrem erlernten Beruf zu arbeiten. Sie würden gerne befristet oder unbefristet in Deutschland arbeiten. Das Problem sind die fehlenden oder unzureichenden Deutschkenntnisse.
Nach Gesprächen mit den Leitungen verschiedener Schulen im Baltikum wären diese bereit, Deutschkenntnisse im Unterricht zu vermitteln. Es sind daher folgende Maßnahmen erforderlich: 1. Einmalige Prüfung und Anerkennung der Gleichwertigkeit der entsprechenden Abschlüsse zentral durch das Bundesinstitut für berufliche Bildung oder eine andere Bundeseinrichtung. 2. Nach der Durchführung unter 1. Antragsbearbeitung und -entscheidung innerhalb eines Monats durch die Agenturen der BA oder eine andere bundesweit arbeitende Einrichtung. 3. Durchführung von Sprachprüfungen in den genannten Ländern auf der Basis der Level A2/B1 des Goethe-Instituts. 4 Finanzielle Förderung des Deutsch-Unterrichts an diesen Schulen aus Mitteln des Goethe-Instituts oder eines anderen Bundesministeriums, alternativ steuerliche Abzugsfähigkeit einer Förderung dieses Unterrichts durch Einrichtungen der Altenpflege aus Deutschland.
Begründung:
- zur fachlichen Einschätzung