29/I/2021 Ganztagsschulen für den gesamten Primärbereich implementieren

Du hast keine Berechtigungen dieses Formular zu betrachten oder abzusenden

Status:
Annahme

Die SPD-Mitglieder der Landesregierung Brandenburg und die SPD-Abgeordneten des Landtages Brandenburg werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule auf den gesamten Grundschulbereich, also von der ersten bis zum Abschluss der sechsten Klasse, ausgeweitet wird. Der Aufbau entsprechender Ganztagsschulen ist dementsprechend zu fördern. Auf die Verzahnung von Unterricht und Nachmittagsbetreuung ist dabei ein besonderes Augenmerk zu richten.

Begründung:

Nach langen Diskussionen hat die Bundesregierung einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule auf den Weg gebracht. Stufenweise soll ab dem Jahr 2026 bis zum Jahr 2029 jedes Kind in den Klassenstufen eins bis vier einen Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung haben. Dies umfasst eine Förderung von acht Stunden täglich an fünf Tagen die Woche, wobei die Unterrichtszeit auf diesen Anspruch angerechnet wird.

In Brandenburg umfasst die Grundschule jedoch die Klassenstufen eins bis sechs. Demzufolge sollte auch der Ganztagesbetrieb bis zu Klassenstufe sechs angeboten werden. Die Vorteile einer Ganztagsschule sind vielfach beschrieben worden und sollten bei dem weiteren Aufbau des Angebots besonders beachtet werden. Sie müssen auch den Klassenstufen fünf und sechs zu Gute kommen. Dies fördert insbesondere auch sozial benachteiligte und lernschwächere Schülerinnen und Schüler. Ebenfalls werden die sozialen Kompetenzen der Kinder gestärkt. Ein weiterer Vorteil ist, dass ein Teil der sogenannten Lückekinder aufgefangen und gefördert werden kann

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Barrierefreies PDF:
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die SPD-Mitglieder der Landesregierung Brandenburg und die SPD-Abgeordneten des Landtages Brandenburg werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule auf den gesamten Grundschulbereich, also von der ersten bis zum Abschluss der sechsten Klasse, ausgeweitet wird. Der Aufbau entsprechender Ganztagsschulen ist dementsprechend zu fördern. Auf die Verzahnung von Unterricht und Nachmittagsbetreuung ist dabei ein besonderes Augenmerk zu richten.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Votum der Landtagsfraktion: wird geprüft Kinder der fünften und sechsten Schuljahrgangsstufe haben schon jetzt einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, wenn ihre familiäre Situation, insbesondere die Erwerbstätigkeit, die häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche, die Aus- und Fortbildung der Eltern oder ein besonderer Erziehungsbedarf Tagesbetreuung erforderlich macht. Ein erweiterter Rechtsanspruch bis zum Abschluss der sechsten Klasse kann der Landesgesetzgeber entweder im Kindertagesstättengesetz – KitaG oder im brandenburgischen Schulgesetz – BbgSchulG regeln. Eine Ausweitung des Rechtsanspruchs auf Ganztag ist also rechtlich nicht ausgeschlossen und wird nun auf Umsetzbarkeit in materieller, personeller und sächlicher Hinsicht geprüft.
Überweisungs-PDF:

Änderungsantrag zu diesem Antrag einreichen