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Die SPD-Mitglieder der Landesregierung Brandenburg und die SPD-Abgeordneten des Landtages Brandenburg werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule auf den gesamten Grundschulbereich, also von der ersten bis zum Abschluss der sechsten Klasse, ausgeweitet wird. Der Aufbau entsprechender Ganztagsschulen ist dementsprechend zu fördern. Auf die Verzahnung von Unterricht und Nachmittagsbetreuung ist dabei ein besonderes Augenmerk zu richten.
Nach langen Diskussionen hat die Bundesregierung einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule auf den Weg gebracht. Stufenweise soll ab dem Jahr 2026 bis zum Jahr 2029 jedes Kind in den Klassenstufen eins bis vier einen Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung haben. Dies umfasst eine Förderung von acht Stunden täglich an fünf Tagen die Woche, wobei die Unterrichtszeit auf diesen Anspruch angerechnet wird.
In Brandenburg umfasst die Grundschule jedoch die Klassenstufen eins bis sechs. Demzufolge sollte auch der Ganztagesbetrieb bis zu Klassenstufe sechs angeboten werden. Die Vorteile einer Ganztagsschule sind vielfach beschrieben worden und sollten bei dem weiteren Aufbau des Angebots besonders beachtet werden. Sie müssen auch den Klassenstufen fünf und sechs zu Gute kommen. Dies fördert insbesondere auch sozial benachteiligte und lernschwächere Schülerinnen und Schüler. Ebenfalls werden die sozialen Kompetenzen der Kinder gestärkt. Ein weiterer Vorteil ist, dass ein Teil der sogenannten Lückekinder aufgefangen und gefördert werden kann
Die SPD-Mitglieder der Landesregierung Brandenburg und die SPD-Abgeordneten des Landtages Brandenburg werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule auf den gesamten Grundschulbereich, also von der ersten bis zum Abschluss der sechsten Klasse, ausgeweitet wird. Der Aufbau entsprechender Ganztagsschulen ist dementsprechend zu fördern. Auf die Verzahnung von Unterricht und Nachmittagsbetreuung ist dabei ein besonderes Augenmerk zu richten.