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Die Landesregierung wird aufgefordert, im Rahmen der angestrebten Funktionalreform für die Aufgabenübertragung auf die Landkreise solche Aufgaben vorzuschlagen, die diese im Rahmen ihrer örtlichen Zuständigkeit als eigenen Aufgaben wahrnehmen können.
Nach Art. 28 Abs. 2 des Grundgesetzes muss den Gemeinden das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung.“ pp.
Nach dem gegenwärtigen Stand des Leitbildentwurfs sind nur wenige der für eine Übertragung auf die Kreise vorgesehenen Aufgaben als kommunale Selbstverwaltungsaufgaben wahrnehmbar. Es handelt sich weit überwiegend um staatliche Aufgaben, die entweder zur Erfüllung nach Weisung übertragen oder im Wege eines Mandats wahrgenommen werden können.
Die im Entwurf des Leitbildes erwähnte Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung muss mit Leben erfüllt werden. Die Übertragung staatlicher Verwaltungsaufgaben auf die Kreise ist im Gegenteil hierzu ein Schritt in Richtung eines Regierungspräsidiums, in dem staatliche Verwaltungsaufgaben regional zusammengefasst sind.
Aus Sicht des SPD-Ortsvereins Perleberg ist der vorliegende Leitbildentwurf ohnehin gekennzeichnet durch das Bemühen des Landes, Kosten für dem Land zufalllende Verwaltungsaufgaben auf die Landekreise abzuwälzen. Bei den vorgesehenen finanziellen „Ausgleichsmaßnahmen“ des Landes wird faktisch die finanzielle Ausstattung der Landkreise für Selbstverwaltungsaufgaben beschnitten.