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Wir fordern die SPD-geführte Landesregierung und die SPD-Bundestagsfraktion auf, sich im Bundesrat bzw. im Bundestag für eine Anpassung des Telekommunikationsgesetzes im Sinne einer Rückführung der Telekommunikationsnetze in die öffentliche Hand einzusetzen, um das im Zukunftsprogramm formulierte Ziel der Gigabitgesellschaft bis 2030 erfüllen zu können.
„Ein schneller, sicherer und bezahlbarer Internetzugang ist im 21. Jahrhundert unverzichtbar. In den 2020er Jahren muss Deutschland zur ‚Gigabit-Gesellschaft‘ werden“, heißt es im Zukunftsprogramm der SPD, das allen Haushalten und Unternehmen die bezahlbare Versorgung mit einer Bandbreite von mindestens einem Gigabit pro Sekunde garantiert. Diese Garantie kann unter Aufrechterhaltung des marktwirtschaftlich geregelten und an Gewinnmaximierung ausgerichteten Ausbaus nicht eingehalten werden.
Die vergangenen Jahrzehnte haben trotz unverkennbarer Fortschritte gezeigt, dass das Setzen marktwirtschaftlicher Anreize und die nur schleppend zur Umsetzung kommenden staatlichen Förderprogramme nicht ausreichen, um alle Bürger*innen und Unternehmen unabhängig von ihrem Wohn- bzw. Standort und damit unabhängig von der Wirtschaftlichkeit des Ausbaus mit gigabitfähigen Festnetzanschlüssen und mobilen Daten zu versorgen. Ende 2020 waren laut Daten des BMVI lediglich 59,2 Prozent der Haushalte in Deutschland mit einer Bandbreite von mindestens einem Gigabit ausgestattet. Hierbei ist ein großes Stadt-Land- und Ost-West-Gefälle erkennbar. Spitzenreiter im Bundesländervergleich sind die Stadtstaaten – auf dem ersten Platz Hamburg mit knapp 96 Prozent. Die Schlusslichter sind ausnahmslos die ostdeutschen Bundesländer. Brandenburg liegt auf dem vorletzten Platz mit knapp 27 Prozent – 70 Prozentpunkte Unterschied zum Erstplatzierten! Bei der Glasfaser ist Deutschland im OECD-Vergleich fast Schlusslicht. Lediglich 5,4 Prozent der gigabitfähigen Anschlüsse basieren auf Glasfaser. Im Vergleich dazu macht der Glasfaseranteil in Schweden 75 Prozent und immerhin 30,9 Prozent im OECD-Durchschnitt aus. Diese Zahlen sind mit dem Grundsatz gleichwertiger Lebensverhältnisse nicht vereinbar und macht Internetzugang und Netzneutralität zur sozialen Frage.
Zur digitalen Souveränität zählt auch der Mobilfunk, der im Zukunftsprogramm keine explizite Erwähnung findet. Mobile Daten sind allerdings sowohl für Bürger*innen als auch für Unternehmen auch auf dem Land unabdingbar. Aus diesem Grund sollte ebenfalls im Mobilfunk von der gescheiterten marktwirtschaftlichen Lösung abgewichen und der sozial gerechte Ausbau von flächendeckenden LTE- und zukunftsfähigen 5G-Netzen in staatliche Verantwortung genommen werden.
Artikel 15 Grundgesetz