38/I/2020 Förderung der Freiwilligen Feuerwehren im Land Brandenburg

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Status:
Nicht abgestimmt

Die SPD-Mitglieder der Regierung und SPD-Abgeordneten des Landtages des Landes Brandenburg werden aufgefordert, die Förderung der Freiwilligen Feuerwehren im Zuge der Novellierung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes an den tatsächlichen Bedarf anzupassen.

Begründung:

Die im Land Brandenburg geltenden Förderinstrumente zur Finanzierung der Freiwilligen Feuerwehren sind nicht mehr bedarfsgerecht und zeitgemäß. Zunehmender Güterverkehr auf den Straßen, eine wachsende Zahl an Gewerbegebieten und immer mehr große Waldbrände stellen heute neue Gefahrenpotenziale dar, die eine Reform bestehender Regeln notwendig machen.

Mit zunehmendem Güterverkehr auf den Straßen häufen sich auch Transportunfälle, vor allem auf den Autobahnen. Der Chemieunfall eines LKWs auf der Raststätte Walsleben im Jahr 2017 ist hierfür ein besonders tragisches Beispiel. Für die Feuerwehren im Landkreis Ostprignitz-Ruppin ist auch die zunehmende Ansiedlung von Gewerbebetrieben entlang der Bundesautobahn A 24 von Bedeutung. Diese Entwicklung wird sich noch verstärken, ist sie doch den steigenden Kauf- und Mietpreisen für Gewerbeflächen im Berliner Umland geschuldet. Häufigere Waldbrände, ausgelöst durch anhaltende Trockenheit, sind in der Region unter anderem auf dem Truppenübungsplatz Wittstock zu verzeichnen. Die anliegenden Feuerwehren unterstützen dann den Bund, der hier als Eigentümer zuständig ist.

Angesichts dieser Entwicklung ist es zu begrüßen, dass die Regierung des Landes Brandenburg angekündigt hat, in dieser Legislaturperiode das Brand- und Katastrophenschutzgesetz zu novellieren. In diesem Zuge sollte auch das mittlerweile 15 Jahre alte Konzept des Landes, nach dem es die Feuerwehren im Land bei der Beschaffung von Fahrzeugen unterstützt, geändert werden.

Es ist deshalb dringend notwendig, die Freiwilligen Feuerwehren, speziell in den ländlichen Regionen, für die Zukunft und ihre wachsenden Aufgaben bedarfsgerecht auszustatten.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
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