39/I/2015 Förderprogramm für die Umstellung auf eine energieeffiziente Straßenbeleuchtung

Du hast keine Berechtigungen dieses Formular zu betrachten oder abzusenden

Status:
Ablehnung

Die Landesregierung wird aufgefordert, innerhalb von zwei Jahren ein Förderprogramm für die Brandenburger Kommunen einzurichten, das die Umstellung von bestehenden kommunalen Straßen- und Wegebeleuchtungsanlagen von konventionellen Leuchtmitteln auf stromsparende Leuchtmittel (LED-Leuchtmittel) finanziell unterstützt.

Das Förderprogramm ist finanziell so auszustatten, dass eine landesweite Umstellung auf stromsparende Leuchtmittel (LED-Leuchtmittel) in den Brandenburger Kommunen bis zum Jahre 2030 ermöglicht werden kann. Das Förderprogramm soll dabei nur solche Modernisierungen fördern, die auf der Grundlage einer jeweiligen Wirtschaftlichkeitsberechnung ökonomisch und ökologisch sinnvoll sind. Die Förderung soll als Kofinanzierung gewährt werden. Für finanzschwache Kommunen (u.a. Kommunen mit Haushaltssicherungskonzept), die den Eigenanteil nicht aufbringen können, ist der Eigenanteil durch das Land als zinsloses Darlehen vorzufinanzieren. Mit der betreffenden Kommune ist ein Tilgungsplan zu vereinbaren, der sich in seiner jährlichen Ratenhöhe an der Hälfte der durch die Energieeinsparung realisierten Kostenersparnis orientiert.

Begründung:

Die meisten Wege- und Straßenbeleuchtungsanlagen im Land Brandenburg werden noch mit konventionellen Leuchtmitteln betrieben. Diese konventionellen Leuchtmittel sind im Vergleich zu energieeffizienteren LED-Leuchtmitteln oftmals unwirtschaftlicher (gemessen am Einsatzzweck, der Lebensdauer, Lichtausbeute und dem Energieverbrauch).

Durch eine flächendeckende Umstellung auf moderne energieeffiziente LED-Leuchtmittel können mittelfristige und nachhaltige Kosteneinsparungen für die kommunalen Haushalte realisiert werden. Darüber hinaus sind durch die realisierten Energieeinsparungen positive Effekte auf die CO2-Bilanz zu erwarten, da viele Kommunen noch Strom aus konventioneller Energiegewinnung (u.a. Verstromung von fossilen Brennstoffen) beziehen.

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung

Änderungsantrag zu diesem Antrag einreichen