Mit dem „Osterpaket“ der Bundesregierung soll die Energiewende bundesweit für den Klimaschutz und die Sicherheit beschleunigt werden. Dies soll mit der Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des WindSeeGesetzes und dem Energiewirtschaftsgesetz gelingen.
Die Landesregierung und die Brandenburg-SPD setzen sich, auch gegenüber der Bundesregierung, dafür ein,
- dass Freiflächenphotovoltaikanlagen auf Konversionsflächen prioritär umgesetzt und gefördert werden.
- dass Freiflächenphotovoltaikanlagen auf Agrarflächen bestmöglich in das Landschaftsbild integriert werden und einen signifikanten naturschutzfachlichen Mehrwert bewirken.
- dass das EEG oder die durch Rahmengesetzgebung ermöglichten Landesgesetze die Abführung einer Mindestvergütung in den Standortkommunen verpflichtend für die Photovoltaik-Investoren werden.
- dass Bürgerinnen und Bürger einen Teil des vor Ort regenerativ erzeugten Stroms zu Vorzugskonditionen beziehen können. Die Regelung soll bei Neu- und Bestandsanlagen zur Anwendung kommen.
- die Förderung für Energiespeicheranlagen in privaten Haushalten „1000- Speicher- Programm“ umgehend fortzusetzen. Somit sollen Privatpersonen animiert werden, selbst Teil der Energiewende zu sein.
- die Netznutzungsentgelte in Brandenburg zu senken. Beispielsweise durch die Einbeziehung der Anzahl der Anlagen mit denen Strom aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen wird.
- auch in Brandenburg benachteiligte Gebiete auszuweisen, damit eine Förderung für solche Anlagen nach § 37 EEG möglich wird.
Zu 1. Schon jetzt ist der Andrang auf Standorte für Photovoltaikfreiflächenanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen enorm, sodass die Bauleitplanungsabteilungen der Kommunen vor Ort kaum in der Lage sind, die begehrten Flächen zeitnah als Photovoltaikflächen auszuweisen. Die Kommunen sind derzeit nicht verpflichtet, Bauleitplanungsverfahren zu betreiben, haben jedoch unter Beteiligung der Öffentlichkeit die Aufgabe, eine Abwägung vorzunehmen. Leider werden oftmals auch wertvolle landwirtschaftliche Flächen versiegelt, die zur Produktion von Lebensmitteln genutzt werden könnten.
Vor dem Hintergrund, dass in Brandenburg eine Vielzahl von Konversionsflächen ungenutzt brach liegen, wie z.B. zerfallene Kuhställe oder alte Deponien und die Errichtung von Agri-Solarflächen (landwirtschaftliche Flächen, die mit Photovoltaikanlagen bestückt werden, unter denen weiterhin Anbau stattfinden kann) schlicht aufgrund der Unwirtschaftlichkeit nicht gebaut werden, sollte hier ein deutlicherer Förderanreiz ggf. durch eine höhere Einspeisevergütung geschaffen werden.
Zu 2,3 und 4. Im Rahmen der Anpassung des EEG muss die verpflichtende Beteiligung der Kommunen vor Ort an den Erträgen oder die Pflicht zum Direktverkauf des günstigen Stromes vor Ort aufgenommen werden, um Akzeptanz zu schaffen. Bisher ist die bei Freilandphotovoltaikanlagen nicht verpflichtend und für Kommunen nicht verpflichtend durchsetzbar.
Zu 5. Der größte Teil der deutschen Bevölkerung lebt im ländlichen Bereich. Dies bringt ein enormes Potential an bisher ungenutzten Dachflächen mit sich. Es ist anzumerken, dass im „Osterpaket“ zwar Verpflichtungen zum Bau von erneuerbaren Energien für Eigenheim-Neubauten enthalten sind, jedoch nicht auf Bestandsbauten eingegangen wird. Derzeit gibt es bis auf Kreditfinanzierungen keine Fördermöglichkeiten für private Dachflächen. 1000 (Akku-) Speicher für Brandenburg war ein sehr erfolgreiches Förderprojekt der Landesregierung, mit einer Maximalförderung von 3000,00 Euro für private Speicheranlagen, welches leider 2021 auslief. Um das vorhandene Potential zu nutzen, Anreize zu schaffen und Netzkapazitäten zu sparen, ist es sinnvoll, schnellstmöglich diese Förderung fortzusetzen.
Zu 6. Das Land Brandenburg liegt im Bundesvergleich der erneuerbaren Energien weit vorne und hat durch den intensiven Ausbau in den letzten Jahren, einen großen Anteil an der Energiewende geschultert. Insbesondere in der derzeitigen Situation, in der die Energiepreise durch den Angriffskrieg Putins stark ansteigen, ist den Brandenburgerinnen und Brandenburgern nicht zu vermitteln, warum wir auf Platz 3 der teuersten Netzentgelte stehen.
Zu 7. PV Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen können nach dem EEG gefördert werden, wenn Sie auf benachteiligten Flächen errichtet werden. Mit der Ausweisung ist zum einen eine gewisse Lenkung möglich, zum anderen erhalten Standortkommunen für solche Anlagen garantiert die Beteiligung nach § 6 EEG. In Sachsen-Anhalt ist eine entsprechende Richtlinie zusammen mit u.a. Naturschutzverbänden und dem Bauernverband erarbeitet worden, in Bayern ist mehr als die halbe Landesfläche „benachteiligt“. Brandenburg muss diese Möglichkeit nutzen.