59/I/2022 Energiewandel vor Ort muss Wertschöpfung vor Ort bedeuten

Status:
Annahme

Mit dem „Osterpaket“ der Bundesregierung soll die Energiewende bundesweit für den Klimaschutz und die Sicherheit beschleunigt werden. Dies soll mit der Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des WindSeeGesetzes und dem Energiewirtschaftsgesetz gelingen.

Die Landesregierung und die Brandenburg-SPD setzen sich, auch gegenüber der Bundesregierung, dafür ein,

  1. dass Freiflächenphotovoltaikanlagen auf Konversionsflächen prioritär umgesetzt und gefördert werden.
  2.  dass Freiflächenphotovoltaikanlagen auf Agrarflächen bestmöglich in das Landschaftsbild integriert werden und einen signifikanten naturschutzfachlichen Mehrwert bewirken.
  3. dass das EEG oder die durch Rahmengesetzgebung ermöglichten Landesgesetze die Abführung einer Mindestvergütung in den Standortkommunen verpflichtend für die Photovoltaik-Investoren werden.
  4. dass Bürgerinnen und Bürger einen Teil des vor Ort regenerativ erzeugten Stroms zu Vorzugskonditionen beziehen können. Die Regelung soll bei Neu- und Bestandsanlagen zur Anwendung kommen.
  5. die Förderung für Energiespeicheranlagen in privaten Haushalten „1000- Speicher- Programm“ umgehend fortzusetzen.  Somit sollen Privatpersonen animiert werden, selbst Teil der Energiewende zu sein.
  6. die Netznutzungsentgelte in Brandenburg zu senken. Beispielsweise durch die Einbeziehung der Anzahl der Anlagen mit denen Strom aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen wird.
  7. auch in Brandenburg benachteiligte Gebiete auszuweisen, damit eine Förderung für solche Anlagen nach § 37 EEG möglich wird.
Begründung:

Zu 1.      Schon jetzt ist der Andrang auf Standorte für Photovoltaikfreiflächenanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen enorm, sodass die Bauleitplanungsabteilungen der Kommunen vor Ort kaum in der Lage sind, die begehrten Flächen zeitnah als Photovoltaikflächen auszuweisen. Die Kommunen sind derzeit nicht verpflichtet, Bauleitplanungsverfahren zu betreiben, haben jedoch unter Beteiligung der Öffentlichkeit die Aufgabe, eine Abwägung vorzunehmen. Leider werden oftmals auch wertvolle landwirtschaftliche Flächen versiegelt, die zur Produktion von Lebensmitteln genutzt werden könnten.
Vor dem Hintergrund, dass in Brandenburg eine Vielzahl von Konversionsflächen ungenutzt brach liegen, wie z.B. zerfallene Kuhställe oder alte Deponien und die Errichtung von Agri-Solarflächen (landwirtschaftliche Flächen, die mit Photovoltaikanlagen bestückt werden, unter denen weiterhin Anbau stattfinden kann) schlicht aufgrund der Unwirtschaftlichkeit nicht gebaut werden, sollte hier ein deutlicherer Förderanreiz ggf. durch eine höhere Einspeisevergütung geschaffen werden.

Zu 2,3 und 4.   Im Rahmen der Anpassung des EEG muss die verpflichtende Beteiligung der Kommunen vor Ort an den Erträgen oder die Pflicht zum Direktverkauf des günstigen Stromes vor Ort aufgenommen werden, um Akzeptanz zu schaffen. Bisher ist die bei Freilandphotovoltaikanlagen nicht verpflichtend und für Kommunen nicht verpflichtend durchsetzbar.

Zu 5.    Der größte Teil der deutschen Bevölkerung lebt im ländlichen Bereich. Dies bringt ein enormes Potential an bisher ungenutzten Dachflächen mit sich. Es ist anzumerken, dass im „Osterpaket“ zwar Verpflichtungen zum Bau von erneuerbaren Energien für Eigenheim-Neubauten enthalten sind, jedoch nicht auf Bestandsbauten eingegangen wird. Derzeit gibt es bis auf Kreditfinanzierungen keine Fördermöglichkeiten für private Dachflächen. 1000 (Akku-) Speicher für Brandenburg war ein sehr erfolgreiches Förderprojekt der Landesregierung, mit einer Maximalförderung von 3000,00 Euro für private Speicheranlagen, welches leider 2021 auslief. Um das vorhandene Potential zu nutzen, Anreize zu schaffen und Netzkapazitäten zu sparen, ist es sinnvoll, schnellstmöglich diese Förderung fortzusetzen.

Zu 6.     Das Land Brandenburg liegt im Bundesvergleich der erneuerbaren Energien weit vorne und hat durch den intensiven Ausbau in den letzten Jahren, einen großen Anteil an der Energiewende geschultert. Insbesondere in der derzeitigen Situation, in der die Energiepreise durch den Angriffskrieg Putins stark ansteigen, ist den Brandenburgerinnen und Brandenburgern nicht zu vermitteln, warum wir auf Platz 3 der teuersten Netzentgelte stehen.

Zu 7.   PV Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen können nach dem EEG gefördert werden, wenn Sie auf benachteiligten Flächen errichtet werden. Mit der Ausweisung ist zum einen eine gewisse Lenkung möglich, zum anderen erhalten Standortkommunen für solche Anlagen garantiert die Beteiligung nach § 6 EEG. In Sachsen-Anhalt ist eine entsprechende Richtlinie zusammen mit u.a. Naturschutzverbänden und dem Bauernverband erarbeitet worden, in Bayern ist mehr als die halbe Landesfläche „benachteiligt“. Brandenburg muss diese Möglichkeit nutzen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Barrierefreies PDF:
Stellungnahme(n):
teilweise erledigt und Weiterverfolgung durch Landtagsfraktion zu 1) Die SPD-Landtagsfraktion forciert gemeinsam in der Koalition auf Landesebene den beschleunigten Ausbau der Photovoltaik u.a. mit den Beschlüssen „Ausbau erneuerbarer Energien deutlich steigern und Akzeptanz erhöhen“ (Drucksache 7/5546-B) und „Photovoltaik-Potenziale landesweit besser nutzen“ (Drucksache 7/7609-B) sowie mit der Novelle des Denkmalschutzgesetzes und der laufenden Novelle der Bauordnung. Konversionsflächen bieten sich mitunter für Freiflächenphotovoltaikanlagen an. Einige dieser Flächen erfüllen Voraussetzungen, um im Rahmen der aktuellen Fassung des EEG gefördert zu werden. Da Photovoltaikfreiflächenanlagen für die Betreiber in der Regel rentabel sind, ist eine über das EEG hinausgehende besondere Förderung des Landes nicht vorgesehen. Zu 2) Mit dem Beschluss (Drucksache 7/7609-B) „Photovoltaik-Potenziale landesweit besser nutzen“ wirkt die Landtagsfraktion gemeinsam in der Koalition darauf hin, die vorläufige Handlungsempfehlung zur Unterstützung kommunaler Entscheidungen für Photovoltaik-Freiflächensolaranlagen u.a. nach „umweltfachlichen Erkenntnisse zeitnah zu überarbeiten und in einem ressortübergreifenden Verfahren abzustimmen. Dabei sollten auch Hinweise zur Gestaltung von Freiflächen-PV-Anlagen im Sinne der biologischen Vielfalt im oder auch außerhalb des Bebauungsplangebietes ergänzt werden. Außerdem sollen Anlagen so gestaltet werden, dass sie sich besser in das Landschaftsbild integrieren“. Zu 3) Die SPD-Landtagsfraktion bemüht sich aktuell (Stand August 2023) mit den Koalitionsfraktionen einen „Solar-Euro“ durch ein Gesetz über eine Sonderabgabe an Gemeinden im Umfeld von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf den Weg zu bringen. Investoren würden diese Sonderabgabe verpflichtend an die Gemeinden abführen, die diese für Maßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz für Photovoltaik-Freiflächenanlagen einsetzen könnten. Davon unberührt blieben freiwillige Angebote an die Gemeinden im Rahmen des EEG. Zu 4, 5 und 6) Die SPD-Landtagsfraktion hat sich im Positionspapier „Ausbau erneuerbare Energien: faire Bedingungen statt doppelter Last“ vom 19.04.23 darauf verständigt, sich gegenüber dem Bund u.a. dafür einzusetzen, damit eine ordnungspolitische Lösung gefunden wird, um einfacher als heute „lokal erzeugte erneuerbare Energien auch lokal zu nutzen. Die Menschen und Unternehmen sollen von günstigen Preisen aus regionalem Strom profitieren“. Außerdem soll der richtige ordnungspolitische Rahmen gesetzt werden, damit „Verbraucherinnen und Verbraucher, die dezentral Energie speichern und als ‚Flächenspeicher‘ auftreten, Vorteile haben“. In diesem Rahmen setzt sich die Landtagsfraktion außerdem für die Senkung der Netzentgelte und die Überarbeitung des Strommarktdesigns ein. Insbesondere über die Forderungen zu den Netzentgelten informierte die Fraktion u.a. in der landesweiten Verteilung des Brandenburg Kurier (Ausgabe 02 2023, S. 6). Der Bund legt gerade ein Programm auf, mit dem er bei Privaten a) die PV-Anlage und b) den Heimspeicher und c) die Wallbox fördert. Deshalb ist wenig Raum und Notwendigkeit für ein eigenes Brandenburger Förderprogramm. Zu 7) Die „Vorläufige Handlungsempfehlung des MLUK zur Unterstützung kommunaler Entscheidungen für groß-flächige Photovoltaik-Freiflächensolaranlagen (PV-FFA)“ werden derzeit überarbeitet.
Überweisungs-PDF: