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Die duale Berufsausbildung ist ein guter Weg für junge Menschen eine erfolgreiche berufliche Zukunft zu beginnen. Damit die berufliche Ausbildung weiterhin attraktiv bleibt, wurde durch den Gesetzgeber das Berufsbildungsgesetz (BBiG) zum 01.01.2020 novelliert und entsprechende Änderungen in der Handwerksordnung (HwO) vorgenommen. Kernpunkte waren mehr Flexibilität in der Ausbildung in Teilzeit und die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung für Auszubildende. Die Durchsetzung fairer Ausbildungsbedingungen und eine hohe Ausbildungsqualität ist jedoch kein Selbstläufer.
Nicht in jedem Unternehmen wird die Ausbildung so durchgeführt, wie es gesetzlich durch das BBiG sowie die HwO geregelt ist. Häufig kann es zu Konflikten in den Ausbildungsbetrieben und an der Berufsschule kommen. In der Folge werden Ausbildungsverträge vorzeitig abgebrochen. Eine neutrale Beschwerde- und Schlichtungsstelle kann in solchen Fällen helfen.
In Brandenburg soll eine Anlaufstelle für Auszubildende (sog. Ausbildungs-Omdudsstelle) und für Jugendliche in der Berufsvorbereitung bei der zuständigen obersten Landesbehörde für Berufliche Bildung (Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie) eingerichtet werden. Wie im Koalitionsvertrag bereits vereinbart, soll die Ombudsstelle in enger Zusammenarbeit mit den Kammern und den Sozialpartnern (Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften) errichtet werden. Aufgabe ist die neutrale und kostenfreie Beratung von Auszubildenden und Jugendlichen in der Berufsvorbereitung im Land Brandenburg in konkreten Konfliktsituationen.
Auszubildende brauchen eine Stimme und mehr Sicherheit in der beruflichen Ausbildung. Der Wandel der Arbeitswelt führt zu großen Veränderungen auch in der beruflichen Ausbildung. Berufsbilder wandeln sich, die Gruppe der Auszubildenden wird heterogener, u.a. durch den Zuwachs an jungen Menschen mit Migrationshintergrund und die Anforderungen in der Ausbildung durch digitale Prozesse nehmen zu. Berufsbildungsexperten erwarten einen wachsenden Unterstützungsbedarf für Auszubildende und Jugendliche in der Berufsvorbereitung.
Im aktuellen Koalitionsvertrag ist die Schaffung einer Anlaufstelle für Auszubildenden in Zusammenarbeit mit den Kammern und Sozialpartnern bereits verankert. Im BBiG sind die Kammern als zuständige Stellen mit entsprechenden Aufgaben benannt. Durch die Einrichtung von Berufsbildungsausschüssen wird die Durchführung der Ausbildung überwacht. Insbesondere die Gewerkschaften sind bei individual- und kollektivrechtlichen Fragen eine wichtige Anlaufstelle für Auszubildende. Jedoch zeigt sich, dass in vielen Konfliktsituationen, wie bspw. zwischen Auszubildenden und Ausbildungsbetrieb aber auch für Jugendliche in der Berufsvorbereitung, eine neutrale, unabhängige Klärung- und Schlichtungsstelle fehlt.
Die Antragskommission empfiehlt die Streichung der Zeilen 22 bis 27.