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Der SPD-Landesverband Brandenburg befürwortet die Einführung sogenannter wiederkehrender Straßenbaubeiträge als zulässige Alternative zur Erhebung einmaliger Straßenausbaubeiträge. Die SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg und die SPD-Ministerinnen und Minister der Landesregierung Brandenburg werden aufgefordert, sich für diese Ergänzung im Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg in der Koalition einzusetzen.
Immer wieder gibt es in den Städten und Gemeinden erheblichen Unmut bei den Grundstückseigentümern, wenn sie zur Zahlung von Straßenausbaubeiträgen (in der Regel in erheblicher Höhe) herangezogen werden.
Am Grundprinzip der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen bei den Grundstückseigentümern sollte festgehalten werden, da diese am meisten von der Straße profitieren. (Ohne Straße keine Erschließung. Ohne Erschließung kein bebaubares/nutzbares Grundstück.)
Allerdings erscheint es sinnvoll, den Kommunen die Möglichkeit der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge – wie beispielsweise seit vielen Jahren in Rheinland-Pfalz – als Alternative zur einmaligen Erhebung einzuräumen. Zwar müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer am Ende die gleichen Kosten tragen, jedoch nicht die Gesamtsumme auf einmal, sondern auf mehrere Jahresscheiben verteilt. Dafür muss das Kommunalabgabengesetz (KAG) des Landes Brandenburg geändert werden.