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Die sozialdemokratischen Abgeordneten im brandenburgischen Landtag werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass im Land Brandenburg in Anlehnung an das Baden-Württembergische Modell eine Hochschulausbildung für Gerichtsvollzieher*innen eingeführt wird.
Um den Bürger*innen ihr Recht auf eine Zwangsvollstreckung nach höchsten rechtsstaatlichen Prinzipien zu gewährleisten, ist eine Reform der Gerichtsvollzieherausbildung in Brandenburg zwingend notwendig. Aufgrund des digitalen Wandels, der Freizügigkeit in der Europäischen Union und den daraus erwachsenen steigenden Anforderungen hat sich die Tätigkeit von Gerichtsvollziehern und Gerichtsvollzieher*innen in den letzten 30 Jahren stark gewandelt. Bürger*innen haben einen Anspruch auf ein bestens qualifiziertes Zwangsvollstreckungsorgan, welches die Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols nach höchsten rechtsstaatlichen Prinzipien gewährleistet. Die derzeitige Ausbildung wird den ständig wachsenden rechtlichen und sozialen Anforderungen an diese Tätigkeit im Spannungsfeld zwischen Gläubiger- und Schuldnerinteressen nicht mehr gerecht. Hinzukommen seit Jahren gravierende Probleme bei der Nachwuchsgewinnung, denen bisher durch das Absenken, der Einstellungsvoraussetzungen begegnet wurde. Dieser Weg führt in eine Sackgasse. Eine zukunftsfähige Strategie, um ausreichend qualifizierten Nachwuchs zu gewinnen, kann aus unserer Sicht nur aus einer Steigerung der Attraktivität des Berufsbildes auf der einen Seite und einer
Hochschulausbildung auf der anderen Seite bestehen. In Baden-Württemberg wird dieser Weg seit 2016 konsequent beschritten und die Re-Akkreditierung des dortigen Studienganges hat der Hochschule in Schwetzingen hervorragende Ergebnisse bescheinigt. Auch in anderen Bundesländern
wird zunehmend Interesse bekundet, die Ausbildung ihrer Gerichtsvollzieher*innen im Verbund mit anderen Bundesländern zu reformieren. Es erscheint uns daher sinnvoll, dass das Land Brandenburg hier dem Land Baden-Württemberg folgt und die Einführung eines Hochschulstudiums für Gerichtsvollzieher*innen auf den Weg bringt. Eine Studie der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) in Berlin hat bereits die Machbarkeit einer Umsetzung bescheinigt.