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Die SPD-Fraktion des Landtages und die SPD-Mitglieder in der Regierung des Landes Brandenburg werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass ein Landestransparenzgesetz nach dem Vorbild des in Berlin z. Zt. zum Volksentscheid stehenden Transparenzgesetzes (https://gesetz.volksentscheid-transparenz.de/) für das Land Brandenburg verabschiedet wird.
Zweck dieses Gesetzes ist es, den rechtlichen Rahmen für die Verwirklichung der Informationsfreiheit zu schaffen. Auf diese Weise sollen die demokratische Meinungs- und Willensbildung und die aktive Teilhabe der Bevölkerung am öffentlichen Leben gefördert, eine bessere Kontrolle des staatlichen Handelns ermöglicht und Voraussetzungen für gesellschaftliche und wirtschaftliche Innovationen geschaffen werden. Der Informationszugang soll möglichst umfassend, unmittelbar und barrierefrei gewährleistet werden.
Insbesondere die Informationsblockadepolitik und der Umgang mit Steuergeldern der Handelnden mit Bezug auf den BER hat zu immensem Verdruss und zur Abkehr eines großen Teiles der betroffenen Bevölkerung von den demokratischen Parteien geführt. Mit einem solchen Transparenzgesetz kann das Vertrauen in die Arbeit der demokratisch gewählten Institutionen gestärkt und zurückgewonnen werden.
Öffentlich finanziertes Wissen muss für alle zugänglich sein!
Das Transparenzgesetz verpflichtet Regierung und Behörden, für die Öffentlichkeit wichtige Informationen offenzulegen. Dazu gehören unter anderem Regierungsbeschlüsse, geheime Verträge mit Unternehmen, Gutachten z. B. zur Wasserqualität oder Entwicklung von Grundstückspreisen sowie Daten zu Aufträgen der öffentlichen Hand. Die Verwaltung muss diese Informationen zentral und kostenlos auf einer Online-Plattform zugänglich machen.
Wer schreibt an den Brandenburger Gesetzen mit? Mit dem Transparenzgesetz muss die Regierung offenlegen, welche Organisationen und Lobbygruppen Einfluss auf Gesetze haben und mit welchen Interessenvertretungen sich die Regierung trifft.
Bei der Ablehnung von Auskünften auf Anfragen berufen sich die Behörden oft zu Unrecht auf Ausnahmen wie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Unternehmen. Mit dem Transparenzgesetz wird das Recht der Bürger*innen auf Information gestärkt. Behörden müssen dann häufiger Informationen herausgeben.
Es handelt sich (siehe Link: (https://gesetz.volksentscheid-transparenz.de/)) um sehr weitgehende Persönlichkeitsrechte und in höherrangiges Recht.