Die Brandenburger SPD-Landtagsfraktion soll sich dafür einsetzen, dass die Mittel für die Sanierung von Dorfkirchen erhöht werden.
Denkbar ist ähnlich der „sog. Hochschultreppe“ eine „Dorfkirchentreppe“ einzuführen. Ähnlich der Hochschulfinanzierung könnten die Mittel Jahr für Jahr stufenweise anwachsen.
Kirchen sind ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft. Gerade im ländlichen Raum dienen sie als Orte der Begegnung, als sogenannte Dritte Orte, für weiter mehr als sakrale Zwecke. Unsere Dorfkirchen stehen für den Zusammenhalt und somit für EIN Brandenburg. Die oft denkmalgeschützten Kirchen bedürfen ständiger Pflege und Instandhaltung. Jedoch befinden sich allein In Brandenburg gut 1600 Kirchen, die sanierungsbedürftig sind. Mitunter geht es auch darum, mit kleinen Summen schnell tätig zu werden, bevor größere Sanierungen nötig werden.
Das Land Brandenburg unterstützt die Kirchen über die Kirchenverträge finanziell beim Erhalt der denkmalgeschützten Gotteshäuser. Die dafür vorgesehenen Summen bedürfen allerdings einer Anpassung.
Der Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Brandenburg ist von November 2003. Die Unterstützung Brandenburgs zur Unterhaltung der Bausubstanz kirchlicher Gebäude ist in dem Art. 15 Abs. 2 des Kirchenstaatsvertrages mit dem Heiligen Stuhl verankert.
Der Vertrag zwischen den Evangelischen Landeskirchen und dem Land Brandenburg wurde im November 1996 vereinbart. Im Art. 13 Abs. 3 des Evangelischen Kirchenvertrages ist eine Unterstützung zur Unterhaltung von Bausubstanzen kirchlicher Gebäude ebenso verankert.
Jedoch, seit 1996 bzw. 2003, haben keine Mittelanpassungen stattgefunden trotz erheblicher Tarifsteigerungen, Inflationsbewegungen, Baukostensteigerungen und den steigenden Unterhaltungskosten.