3/I/2022 Doppelspitze auch im Landesverband Brandenburg - Satzungsänderung

Status:
Zurückgezogen

Der Landesparteitag der SPD-Brandenburg möge beschließen:

Die Satzung der SPD Brandenburg wird geändert. §§ 14 und 15 der Satzung werden neu gefasst:

§ 14 Landesvorstand

(1) Die Leitung des Landesverbandes obliegt dem Landesvorstand. Der Schwerpunkt seiner Arbeit ist die Landespolitik. Der Landesvorstand besteht aus einer weiblichen und einem männlichen Landesvorsitzenden, zwei stellvertretenden Landesvorsitzenden, der/dem Generalsekretär/in, der/dem Kassierer/in, 11 Beisitzer/innen, wovon eine/r für die Bildung von Arbeitsgemeinschaften und eine/r für innerpolitische Bildungsarbeit zuständig ist. …

§ 15

(3) Die Wahl des Landesvorstandes erfolgt in getrennten Wahlgängen. Hintereinander werden gewählt:

– die zwei Landesvorsitzenden in gesonderten Wahlgängen, wobei die Wahlgänge jeweils für die zu wählende Frau und den zu wählenden Mann getrennt durchgeführt werden, …

Begründung:

Die Aufgabe der gelebten Gleichberechtigung von Mann und Frau soll sich auch bei der SPD Brandenburg durch eine paritätische Führung wiederspiegeln und die Mitglieder einladen, verantwortungsvoll mitzugestalten. Die Doppelspitze im SPD-Landesverband Brandenburg dient – ebenso wie die im Bundesvorstand, in den meisten Brandenburger Unterbezirken und Ortsvereinen – der gleichberechtigten Teilhabe von Mann und Frau auch in Spitzengremien unserer Partei.

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung
Version der Antragskommission:

Der vorgelegte Antragstext entspricht im Inhalt weder dem Organisationsstatut der SPD noch den Empfehlungen für Satzungsänderungen zur Aufnahme der Möglichkeit einer Doppelspitze. Eine zwangsweise Doppelspitze wird abgelehnt.

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