30/I/2016 Diskriminierung lesbischer Paare bei der Kinderwunschbehandlung beenden

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Status:
Annahme

Das geltende Recht diskriminiert lesbische Paare, indem es diesen den Zugang zu Samenbanken in Deutschland verwehrt. Die SPD Brandenburg fordert, dass diese Diskriminierung bei der Kinderwunschbehandlung beendet wird. SPD-Mitglieder der Landesregierung und die Abgeordneten der Landtags- und der Bundestagsfraktion fordert die SPD Brandenburg auf, entsprechende Gesetzesänderungen anzustoßen. Deutsche Samenbanken sollen, wie in den meisten europäischen Ländern auch, lesbischen Paaren für Behandlungen zugänglich gemacht werden. Die Gesetzesänderungen sollen auch die gleiche Kostenübernahme von Kinderwunschbehandlungen unabhängig vom Partnerschaftsmodell und der sexuellen Identität vorsehen.

Begründung:

Bei einer Kinderwunschbehandlung sind lesbische Paare aufgrund der geltenden Gesetze von einer ausschließenden Diskriminierung betroffen. Deutsche Samenbanken sind für sie nicht zugänglich. Um sich den gemeinsamen Kinderwunsch zu erfüllen, nehmen diese Paare oft lange Wege über das Ausland in Kauf (so beispielsweise in Polen, Dänemark und den Niederlanden). Damit steht der Kinderwunsch im direkten Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit: Lesbische Paare ohne dafür erforderliches hohes Einkommen können sich Befruchtungen im Ausland nicht leisten. Insofern besteht hier die Gefahr, dass vermeintliche Alternativen erwogen werden, die medizinisch und rechtlich nicht abgesichert sind.

Die Diskriminierung lesbischer Paare mit Kinderwunsch ist eines der großen Themen, die die rechtliche Diskriminierung von nichtheterosexuellen Menschen in der Gesellschaft verdeutlichen. Weiterhin werden nichtheterosexuelle Menschen bei der Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe (Eheöffnung und „Ehe für alle“) und bei dem damit verbundenen Adoptionsrecht für nichtheterosexuelle Paare diskriminiert. Diese Zustände sind nicht mit den sozialdemokratischen Zielen, wie sie im Hamburger Grundsatzprogramm formuliert sind, zu vereinbaren (Abschnitt 3.8, „Kinder und Familien stärken“).

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landesvorstand
Version der Antragskommission:

Begründung:

  • wegen unkonkreter Darstellung der Rechtslage –  mit der Frage, welche Gesetze durch wen zu ändern sind
Stellungnahme(n):
Beschlussfassung durch den SPD-Landesvorstand Annahme 

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