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Der Landesvorstand und unsere Bundestagsabgeordneten werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass zur Stabilisierung und Modernisierung der gesetzlichen Rentenversicherung ein Zusatzbeitrag in Höhe von 5 Prozent der beitragspflichtigen Lohnsumme von den Arbeitgebern zu entrichten ist. Der von den Arbeitgebern zu entrichtende Beitrag ist in voller Höhe im laufenden Jahr von der zu zahlenden Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer in der Form abziehbar, dass die ersten 50.000 EUR voll und die darüber hinaus gehenden Beträge bis zur Hälfte der jährlichen Steuerschuld abziehbar sind.
Die zukünftigen Ziele der Rentenversicherung (ein Rentenniveau von 48 Prozent, eine Rente von mindestens 10 Prozent über dem Niveau der Grundsicherung nach 35 Jahren Beitragszahlung) sind nur noch durch zusätzliche Mittel finanzierbar. Durch die beschriebene Vorgehensweise wird eine gerechte Lastenverteilung sichergestellt. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer refinanzieren den notwendigen Bundeszuschuss für die Rentenversicherung durch ihre Steuerzahlungen. Unternehmen, die keine Steuern abführen, leisten bisher keinen Beitrag zu diesen gesellschaftspolitischen Aufgaben. Durch die Form der Anrechnung des Beitrages auf die Steuerschuld wird sichergestellt, dass in jedem Fall ein sozial angemessener und gerechter Beitrag aller Unternehmen zu zahlen ist.