In vier Bundesländern gibt es derzeit Landesintegrationsgesetze. Die Gesetze von Berlin (2010), Nordrhein-Westfalen (2012) und Baden-Württemberg (2015) regeln, unter welchen Rahmenbedingungen Integrationspolitik stattfindet und welche Institutionen dafür zuständig sind. Das bayrische Integrationsgesetz bezieht sich hingegen stärker auf die individuelle Integration von Zugewanderten. Angesichts der neuen Herausforderungen, die sich aus dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ergeben, wird der Landesvorstand der SPD Brandenburg aufgefordert, sich mit der Ausarbeitung eines Vorschlags für ein brandenburgisches Landesintegrationsgesetzes zu befassen. Dieser Vorschlag soll dann ins Wahlprogramm der SPD Brandenburg im Wahljahr 2024 aufgenommen werden.
Landesintegrationsgesetze können helfen, die Integrationspolitik besser zu steuern, indem sie Integration als Querschnittsaufgabe verankern und Strukturen der Koordination und Mitwirkung institutionalisieren. Zudem werten sie die Integrationspolitik als politische Aufgabe auf und beeinflussen die gesellschaftliche Debatte. In Brandenburg ist der Begriff der Integration seit dieser Legislaturperiode erstmals im Namen eines Ministeriums, des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz, verankert. Alle Beteiligten stimmen sicher darin überein, dass das überproportional „alte“ Brandenburg, wirtschaftlich und sozial nur mit Zuwanderung überleben kann. Damit das mit limitierten Mitteln gut gelingen kann, braucht es umso klarere Vorgaben und Strukturen.
Ein Beispiel, das deutlich macht, dass Brandenburg ein LIG benötigt, ist die Stelle der Landesintegrationsbeauftragten. Diese arbeitet auf der Grundlage eines Kabinettsbeschlusses, der vor ca. zwanzig Jahren getroffen wurde. Formell ist die Stelle im MSGIV angesiedelt, räumlich wurden alle Beauftragten in die Wilhelmgalerie umgesiedelt und praktisch soll die Landesbeauftragte alle Ministerien beraten, obwohl sie dafür weder finanziell noch personell ausreichend ausgestattet ist. Ein Integrationsgesetz könnte hier eine klare Strategie schaffen, bei der Erwartungen entsprechend an Ressourcen geknüpft sind.
Die Gesetze der genannten Bundesländer haben sehr unterschiedliche Stoßrichtungen. Das Wahlprogramm muss zudem aus einem Guss sein und sollte nicht aus Einzelanträgen vorheriger Parteitage bestehen. Bis zur und im Rahmen der Erstellung des Wahlprogrammes ist eine Diskussion möglich, in welcher Form und Stoßrichtung die SPD Brandenburg ein solches Gesetzes fordert.