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Die SPD-Fraktion des Landtages Brandenburg und des Bundestages und die SPD-Mitglieder in der Regierung des Landes Brandenburg und der Bundesrepublik Deutschland werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das erfolgreiche Volksbegehren zum Nachflugverbot am BER ohne Kompromisse durchgesetzt wird.
Die Nacht ist gesetzlich geregelt und fest definiert: Die Nacht erstreckt sich von 22 bis 6 Uhr. Die Nachtruhe ist einzuhalten von 22 bis 6 Uhr, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen.
Nur an Flughäfen steht die Gesundheit der Anwohner immer noch hinter den wirtschaftlichen Interessen der Airlines und der Flughäfen zurück.
Ergebnisse der Lärmwirkungsforschung belegen, dass insbesondere nächtlicher Lärm belastend für die Betroffenen ist und zu Gesundheitsschäden führen kann. Das UBA empfiehlt grundsätzlich für stadtnahe Flughäfen ein Ruhen des regulären Flugbetriebes von 22 Uhr bis 6 Uhr. Dies gilt auch für den Flughafen BER.
Am 4. Juni 2012 wurde mit der Unterschriftensammlung für das Volksbegehren begonnen. Insgesamt trugen sich bis zu Eintragungsfrist am 4. Dezember 2012 106.332 Menschen ein. Die Mindestanzahl der Unterschriften für ein erfolgreiches Volksbegehren lag bei 80.000. Es war somit das erste erfolgreiche Volksbegehren in Brandenburg.
Am 27. Februar 2013 übernahm der Landtag Brandenburg mit großer Mehrheit die Ziele der Initiative. Ein Volksentscheid fand deshalb nicht statt.
Die SPD hat damit zusammen mit Ihrer Landesregierung das erste und sehr erfolgreiche Volkbegehren in Brandenburg seit immerhin 6 (sechs!) Jahren noch immer nicht, als Regierungsauftrag direkt vom Volk erteilt, inhaltlich, politisch und gesetzlich umgesetzt.
Die Brandenburgische Regierung versteckt sich offensichtlich hinter den „entgegenstehenden Interessen“ der beiden Miteigentümer Berlin und Bund.
Dabei kann die Landesregierung durchaus das Nachtflugverbot im Alleingang durchsetzen. Denn es besteht die Möglichkeit einer einseitigen Änderung des Planfeststellungsbeschlusses, weil zu mehreren dem Planfeststellungsbeschluss zu Grunde liegenden Annahmen – beispielsweise zur Gesundheitsgefährdung durch nächtlichen Fluglärm – neue Erkenntnisse vorliegen und der Beschluss für diesen Fall eine Änderungsklausel enthält.
Die SPD-Fraktion des Landtages Brandenburg und des Bundestages und die SPD-Mitglieder in der Regierung des Landes Brandenburg und der Bundesrepublik Deutschland werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das erfolgreiche Volksbegehren zum Nachflugverbot am BER ohne Kompromisse durchgesetzt wird.