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Die Übergangsfrist zur Nutzung von Lernplattformen und Videokonferenzsystemen außerhalb der HPI-Cloud muss um zwei Jahre verlängert werden.
In den letzten 18 Monaten nutzen die Schulen des Landes Brandenburg unterschiedliche Lernplattformen und Videokonferenzsysteme. Die Übergangsfristen für die Nutzung müssen verlängert werden, da es zu einer grundsätzlichen Gefährdung des Bildungsauftrages kommen wird. Viele Schulen haben für den Distanzunterricht Systeme genutzt, welche nun verboten werden. Der Datenschutz ist sehr wichtig, die Schulen unseres Landes sollten bei der Digitalisierung nicht zurückgeworfen werden. Eltern, Lernende und Lehrkräfte haben sich in diese Systeme eingearbeitet. Die Übergangsfrist von zwei Jahren sollte für eine Vereinheitlichung der Systeme, bzw. Verbesserung der Datenschutzanforderung bestehender Systeme genutzt werden. Eine zwangsweise Nutzung einer Lernplattform für alle Schulen lehnen wir ab.
Der Arbeitskreis Digitale Gesellschaft wird beauftragt, die nachfolgenden Anträge (13/I/2021, 14/I/2021, 15/I/2021, 16/I/2021, 21/I/2021, 23/I/2021, 28/I/2021) zusammenzufassen und dem Landesvorstand eine entsprechende Beschlussempfehlung vorzulegen.