15/I/2021 Datenschutz im Distanzlernen in den Schulen

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Status:
Überweisung

Die Übergangsfrist zur Nutzung von Lernplattformen und Videokonferenzsystemen außerhalb der HPI-Cloud muss um zwei Jahre verlängert werden.

Begründung:

In den letzten 18 Monaten nutzen die Schulen des Landes Brandenburg unterschiedliche Lernplattformen und Videokonferenzsysteme. Die Übergangsfristen für die Nutzung müssen verlängert werden, da es zu einer grundsätzlichen Gefährdung des Bildungsauftrages kommen wird. Viele Schulen haben für den Distanzunterricht Systeme genutzt, welche nun verboten werden. Der Datenschutz ist sehr wichtig, die Schulen unseres Landes sollten bei der Digitalisierung nicht zurückgeworfen werden. Eltern, Lernende und Lehrkräfte haben sich in diese Systeme eingearbeitet. Die Übergangsfrist von zwei Jahren sollte für eine Vereinheitlichung der Systeme, bzw. Verbesserung der Datenschutzanforderung bestehender Systeme genutzt werden. Eine zwangsweise Nutzung einer Lernplattform für alle Schulen lehnen wir ab.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landtagsfraktion (Konsens)
Version der Antragskommission:

Der Arbeitskreis Digitale Gesellschaft wird beauftragt, die nachfolgenden Anträge (13/I/2021, 14/I/2021, 15/I/2021, 16/I/2021, 21/I/2021, 23/I/2021, 28/I/2021) zusammenzufassen und dem Landesvorstand eine entsprechende Beschlussempfehlung vorzulegen.

Barrierefreies PDF:
Stellungnahme(n):
Votum der Landtagsfraktion: Umgesetzt Die Nutzung der Lehr-Lern-Systeme im ganzen Land über das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ bietet vielen Schulen erstmals die Möglichkeit, solche Systeme umfänglich zu testen. Die Zuständigkeit für Lehr-Lern-Mittel liegt formal bei den Schulträgern. Die Nutzung der Lernsoftwares (better-marks/ANTON/Antolin) ist für das Schuljahr 2022/2023 abgesichert. Die Landtagsfraktion setzt sich darüber hinaus dafür ein, dass über diesen Zeithorizont hinweg geeignete Lernplattformen und Videokonferenzsysteme zur Verfügung stehen.
Überweisungs-PDF:

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