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Kommunen, die besonders vom demographischen Wandel betroffen sind, sollen vom Land unterstützt werden, mit der Entwicklung von Konzepten und praktischen Lösungen die Selbständigkeit von Frauen zu fördern. Dazu können Mehrgenerationen-Projekte sowie der Umbau von Bestandswohnungen für familien- und altersgerechtes Wohnen zählen. Insbesondere sollen Fördertöpfe entstehen, aus denen genau diese Wohnformen gefördert werden.
Es soll ein Maßnahmebündel für die Sicherung von ausreichend gutem und bezahlbarem Wohnraum geben. Dazu zählen die Förderung neuer Wohnformen, falls das Alleinwohnen nicht mehr möglich ist, sowie Begrenzungen im Mietrecht oder die Verstärkung des sozialen bzw. bezahlbaren Wohnungsbaus.
Um Vereinzelung, Vereinsamung und Abschottung entgegen zu wirken, sind neue Lebens- und Unterstützungssysteme vor Ort zu schaffen, aber auch bestehende Unterstützungsformen zu stabilisieren und professionelle Hilfe zu entlasten. Wichtig war dabei das Zusammenwirken professioneller, kommunaler und nachbarschaftlicher Hilfeformen.
Der demografische Wandel beeinflusst in immer stärkerem Ausmaß Regional-, Städtebau- und Infrastrukturplanung.
Die Betrachtung demografischer Entwicklungsherausforderungen aus einer Geschlechterperspektive zeigt, dass auf Grund der höheren Lebenserwartung künftig mehr Frauen im Land Brandenburg leben werden als gleichaltrige 65- bis 80 jährige Männer.
Alte und hochbetagte (heterosexuelle) Frauen leben vorwiegend allein, da der Partner gestorben ist. Zudem haben die unterschiedlichen Lebenslagen und Lebensformen von Frauen und Männern nachhaltige Folgen für die Lebensqualität und Teilhabechancen, für die immateriellen und materiellen Lebensbedingungen alternder Menschen. Das Zusammenspiel von Bildungsstand, diskontinuierlicher Berufsbiografie, Scheidung, Verwitwung, Verschuldung und geringem Vermögen beinhaltet für Frauen ein hohes Armutsrisiko. Armutsauswirkungen zeigen sich u.a. in den Bereichen Wohnen, Gesundheit, gesellschaftliche Partizipation, Freizeit. Aus Unkenntnis, bürokratischen Hürden, Scham oder Unvereinbarkeit mit eigenen Wertvorstellungen nehmen Ältere oft keine staatlichen Hilfen in Anspruch.
Für die Zukunft ist von einer Verschärfung sozialer Ungleichheit im Alter auszugehen vor allem für Frauen, die seit 1989 über keine kontinuierliche Erwerbsbiografie verfügen, mehrheitlich von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind oder im Niedriglohnbereich tätig waren. Ihre desolate Rentenerwartung ist Resultat der Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen, eine Folge der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung in Branchen, der ungleichen Aufstiegschancen sowie des zwangsläufig unterschiedlichen Arbeitsvolumens.
Lösungen, die den ungleichen Lebensverläufen und Verwirklichungschancen von Frauen und Männern Rechnung tragen und die Grundlage für bezahlbares Wohnen, die Bildung, wirksame Prävention, gute Arbeit, erfolgreiche Integration, soziale Sicherheit und Gesundheit schaffen, können im Land Brandenburg, in den Landkreisen und Kommunen nur gemeinsam entwickelt und umgesetzt werden.
Begründung:
- Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung
Kommunen, die besonders vom demographischen Wandel betroffen sind, sollen vom Land unterstützt werden, mit der Entwicklung von Konzepten und praktischen Lösungen die Selbständigkeit von Frauen zu fördern. Dazu können Mehrgenerationen-Projekte sowie der Umbau von Bestandswohnungen für familien- und altersgerechtes Wohnen zählen. Insbesondere sollen Fördertöpfe entstehen, aus denen genau diese Wohnformen gefördert werden.
Es soll ein Maßnahmebündel für die Sicherung von ausreichend gutem und bezahlbarem Wohnraum geben. Dazu zählen die Förderung neuer Wohnformen, falls das Alleinwohnen nicht mehr möglich ist, sowie Begrenzungen im Mietrecht oder die Verstärkung des sozialen bzw. bezahlbaren Wohnungsbaus.