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Die SPD Brandenburg möge dafür Sorge tragen, dass in allen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten mit eigenen SPD-Regionalgeschäftsstellen die Möglichkeiten der Schaffung baulicher Voraussetzungen der Inklusion geprüft und diese ggf. in die Planungen aufgenommen werden. In diesem Kontext relevante bauliche Maßnahmen umfassen insbesondere:
- den Ein- bzw. Anbau von Fahrstühlen,
- die Anlage von barrierefreien Zufahrtswegen und Zugängen (ggf. durch die Anschaffung mobiler Rampen),
- den Einbau automatischer Türöffner,
- den Einbau von Türen mit ausreichender Breite für die Passierbarkeit von Rollstühlen,
- den Einbau barrierefreier Sanitäranlagen,
- die Anlage von Bewegungsflächen in Räumen und Sanitäranlagen, die den Platzbedarf von Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern berücksichtigen,
- die Verwendung trittsicherer Bodenbeläge,
- die Anbringung sichtbarer und tastbarer Orientierungshilfen.
Einige Geschäftsstellen oder auch parteigenutzte Räumlichkeiten entsprechen derzeit nicht den baulichen Mindestanforderungen und stellen somit ein Hindernis bzw. einen Ausschluss für die politische Teilhabe von Menschen mit Behinderung dar. Daran hat sich in manchen Fällen auch im Zuge von Umbau- und Sanierungsmaßnahmen nichts Wesentliches geändert (weiterhin fehlende Aufzüge, zu schmale Türen etc.) oder in anderen Fällen werden die Änderungen aus Kostengründen schlicht nicht in den Wirtschaftsplan aufgenommen. Um die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen zu können, ist die Berücksichtigung inklusiver Aspekte bei allen Neu-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen daher unverzichtbar.
Des Weiteren ist zu beachten, dass grundsätzlich in sämtlichen Einladungen auf den Status der jeweiligen Bedingungen hingewiesen wird *.
* Folgende Anmerkungen wären u.a. denkbar:
- Ist barrierefrei
- Ist teilweise barrierefrei, allerdings gibt es keine barrierefreie Toilette, diese kann aber im benachbarten Restaurant genutzt werden
- Es gibt eine 5 cm hohe Stufe
- Es wird Gebärdensprache angeboten
Als Hinweis zu betrachten ist, dass nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch Menschen mit Gehilfen oder auch Kinderwagen von einer Teilhabe ausgeschlossen sind und werden mit unserem Antrag berücksichtigt.
- den Ein- bzw. Anbau von Fahrstühlen,
- die Anlage von barrierefreien Zufahrtswegen und Zugängen (ggf. durch die Anschaffung mobiler Rampen),
- den Einbau automatischer Türöffner,
- den Einbau von Türen mit ausreichender Breite für die Passierbarkeit von Rollstühlen,
- den Einbau barrierefreier Sanitäranlagen,
- die Anlage von Bewegungsflächen in Räumen und Sanitäranlagen, die den Platzbedarf von Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern berücksichtigen,
- die Verwendung trittsicherer Bodenbeläge,
- die Anbringung sichtbarer und tastbarer Orientierungshilfen.