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Die SPD-geführte Landesregierung wird aufgefordert, das Gesetz des Landes Brandenburg zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BbgBGG) dahingehend zu öffnen, dass politische Sitzungen (wie z.B. eine Ortsvereinssitzung einer demokratischen politischen Partei) oder Sitzungen von z.B. gemeinnützigen Vereinen und allgemein Sitzungen von ehrenamtlich Aktiven mit Verwaltungsverfahren gleichgestellt und als solche angesehen werden.
Da sich die SPD Brandenburg seit dem letzten Landesparteitag als Inklusionspartei bezeichnet und das Leitbild der Inklusion und Partizipation von umfassender Teilhabe und Mitbestimmung aller Bürgerinnen und Bürger in unserer Gesellschaft ausgeht, ist die angeführte KHV in Brandenburg schon so lange veraltet und kann als menschenrechtsverletzend gelten, seitdem die UN – BRK in Deutschland ratifiziert wurde.
§ 7 des BbgBGG regelt das Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren und weist aus, dass das Land die entstehenden Kosten trägt.
Dank dieses Gesetzes haben Menschen mit einer Hör- oder Sprachbehinderung im „Verwaltungsverfahren“ Anspruch auf eine/n Gebärdendolmetscher/-in oder andere Kommunikationshilfen. Ziel der Verordnung ist die Erleichterung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung.
Durch die Anerkennung einer politischen Sitzung als Verwaltungsverfahren, bzw. durch die rechtliche Gleichstellung z.B. einer politischen Sitzung als Verwaltungsverfahren, hätten Menschen mit Behinderung für ihre politische Arbeit (bei der es in der Regel gerade in politischen Sitzungen auf Kommunikation ankommt) einen Anspruch auf Kommunikationshilfen und könnten diese entsprechend beantragen, ohne sie selbst oder über ihre politische Organisation finanzieren zu müssen.
Menschen mit Behinderung haben ein Recht sich auch ehrenamtlich zu engagieren. Die Voraussetzungen dafür müssen für alle gleichberechtigt sein.
Änderungsanträge
Status | Kürzel | Aktion | Zeile | AntragstellerInnen | Text | |
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Annahme | Ä01 zum 27/I/2016 | Ändern | 21 | Jusos Brandenburg, Arbeitsgemeinschaft Menschen mit Behinderung in der SPD Brandenburg | Ersetze: "BbgKHV für politische Arbeit und zivilgesellschaftliches Engagement öffnen" durch: "BbgBGG für politische Arbeit und zivilgesellschaftliches Engagement öffnen" | |
Annahme | Ä02 zum 27/I/2016 | Ändern | 23-30 | Jusos Brandenburg, Arbeitsgemeinschaft Menschen mit Behinderung in der SPD Brandenburg | Ersetze den gesamten Antragstext durch: "Die SPD-geführte Landesregierung wird aufgefordert, das Gesetz des Landes Brandenburg zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BbgBGG) dahingehend zu öffnen, dass politische Sitzungen (wie z.B. eine Ortsvereinssitzung einer demokratischen politischen Partei) oder Sitzungen von z.B. gemeinnützigen Vereinen und allgemein Sitzungen von ehrenamtlich Aktiven mit Verwaltungsverfahren gleichgestellt und als solche angesehen werden." | |
Annahme | Ä03 zum 27/I/2016 | Ändern | 42 ff. | Jusos Brandenburg, Arbeitsgemeinschaft Menschen mit Behinderung in der SPD Brandenburg | Ersetze: "§ 1 Abs. 1 der BbgKHV besagt: „Diese Verordnung gilt für alle natürlichen Personen, die wegen einer Hör- oder Sprachbehinderung nach Maßgabe von § 3 des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes zur Wahrnehmung eigener Rechte im Verwaltungsverfahren für die mündliche Kommunikation einen Anspruch auf Bereitstellung einer Dolmetscherin oder eines Dolmetschers für die Deutsche Gebärdensprache, für lautsprachbegleitende Gebärden oder anderer geeigneter Kommunikationshilfen haben (Berechtigte)." durch: "§ 7 des BbgBGG regelt das Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren und weist aus, dass das Land die entstehenden Kosten trägt." | |
Annahme | Ä04 zum 27/I/2016 | Ändern | 6 | Jusos Brandenburg, Arbeitsgemeinschaft Menschen mit Behinderung in der SPD Brandenburg | Ersetze: "dieser Verordnung" durch: "dieses Gesetzes" |