75/I/2021 Baldige Verlängerung U-Bahnlinie U7 bis nach Schönefeld (es eilt)

Du hast keine Berechtigungen dieses Formular zu betrachten oder abzusenden

Status:
Überweisung

Die SPD-geführte Landesregierung und die Landesgruppe Brandenburg in der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich aktiv für die Verlängerung der U-Bahn-linie U7 von Berlin-Rudow bis nach Schönefeld und für einen überregionalen ÖPNV-Knotenpunkt mit Anschluss an die A113 in Waltersdorf einzusetzen. Bund und das Land Berlin haben bereits entsprechende Planungen und politische Willensbildung vorangetrieben, um bis 2030 dieses länderübergreifende Projekt zu verwirklichen. Am Land Brandenburg mit seinen Kommunen darf dieses Vorhaben nicht scheitern.

Begründung:

Es geht hier nicht nur um eine weitere Zuwegung zum Flughafen BER – ganz im Gegenteil: die südliche Region Brandenburgs hat Zuzug an Mitbürger*innen im 5-stelligen Bereich und mehr. Schon heute ist die Infrastruktur für Brandenburger Pendler*innen im Verkehr nach und von Berlin an seiner Kapazitätsgrenze. Selbst ein Ausbau der vorhandenen Träger Straße / Schiene wird nicht reichen die verschiedenen Engpässe vor Berlin auf Brandenburger Gemarkung zu beseitigen.

Mit der U7 besteht die Chance einen weiteren (zusätzlichen) Verkehrsträger auf dem Weg von / zur Arbeit in Berlin bzw. umgekehrt im prosperierenden Brandenburger Süden zu generieren. Selbst für Pendler*innen aus der Lausitz bestünde die Möglichkeit über P+R in Waltersdorf bspw. animiert über verkehrsaktuelle Hinweisschilder in den umweltverträglicheren ÖPNV ohne große Zeitverluste umzusteigen.

Dieses Vorhaben kann nicht aufgrund seiner Einordnung als ÖPNV-Vorhaben durch die betroffenen Landkreise und Kommunen allein bewältigt werden. Die Millionen-Investitionen trotz in Aussicht gestellter 70%iger Co-Finanzierung des Bundes überfordern die regionalen Kassen – außerdem reden wir hier über eine Maßnahme der Verkehrsverlagerung, von der die Bürger*innen des Landes Brandenburg in Gänze profitieren.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landtagsfraktion (Konsens)
Version der Antragskommission:

Es handelt sich um eine Einzelmaßnahme.

Barrierefreies PDF:
Stellungnahme(n):
Votum der Landtagsfraktion. Ablehnung Das Projekt steht in erheblicher Konkurrenz zu den Schienenprojekten des i2030-Programms. Die bereits vorhandene attraktive Schienenanbindung des Flughafen BER wird sich 2025 durch die Inbetriebnahme der Dresdner Bahn nochmals erheblich verbessern (13 Zugabfahrten pro Stunde mit S-und Regionalbahn: S45 nach Neukölln und der Flughafen-Express (Fahrzeit in die Innenstadt ca. 20 - 25 Minuten)). Nur für eine verbesserte ÖPNV-Anbindung der Wohngebiete im südlichen Neukölln und Schönefeld sowie der geplanten Gewerbegebiete östlich des BER-Terminals 1 -2 sind die Inanspruchnahme von Baukosten von mindestens 1 Mrd. Euro nicht angemessen. Nach der derzeitigen Rechtslage wäre der Landkreis Dahme-Spreewald für die ÖPNV-Erschließung zuständig. Die Landesregierung wird gebeten darauf hinzuwirken, dass die im Berliner Koalitionsvertrag vereinbarte Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) für die U7 vorerst in Form einer vereinfachten standardisierten Bewertung erfolgt, um eine grundsätzliche Förderwürdigkeit abschätzen zu können, beim Bund zunächst nur Projekte aus dem von beiden Landesregierungen getragenen i2030-Programm mit deutlich höherem verkehrlichen Nutzen anzumelden und dafür entsprechende vertiefende Planungen beauftragt und finanziert werden und für das Flughafenumfeld gemeinsam mit dem Landkreis Dahme-Spreewald, dem Bezirk Neukölln und den Anliegergemeinden ein stufenweises attraktives ÖPNV-Konzept mit Bus und Straßenbahn umzusetzen, dass die notwendige Feinerschließung sicherstellt und eine Trassenfreihaltung für die U7 gewährleistet.
Überweisungs-PDF:

Änderungsantrag zu diesem Antrag einreichen