66/I/2016 BAB-Umleitungsstrecken gehören zum Grundnetz der Landesstraßen

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Status:
Ablehnung

Die Umleitungsstrecken der Bundesautobahnen in Brandenburg werden sämtlich dem Grundnetz des Brandenburger Straßennetzes zugeordnet.

Die immer stärker werdende Verkehrsbelastung der Bundesautobahnen führt auch zu vermehrten Unfällen mit der Folge von Umleitungen über das Landesstraßennetz.

Die Umleitungsstrecken werden durch Unfälle und andere Ereignisse erheblich beansprucht. Sie müssen instandgehalten oder ausgebaut werden, damit die volle verkehrliche Funktion der Bundesautobahnen in Brandenburg erhalten bleibt. Wenn lediglich die Verkehrssicherheit aufrechterhalten wird, steigen die Kosten für Erhaltung und Instandsetzung im Laufe der Zeit überproportional. Sie werden lediglich auf folgende Jahre verschoben. Das liegt nicht im gesellschaftlichen Interesse.

Die Landesregierung wird aufgefordert, die erforderlichen Mittel für den sachgerechten Ausbau und die erforderliche Instandhaltung der Strecken zur Verfügung zu stellen.

Begründung:

Umleitungsstrecken der Bundesautobahnen in Brandenburg führen derzeit vielfach über Landesstraßen, die dem grauen Netz zugeordnet sind mit entsprechenden nachrangigen Ausbau- und Instandhaltungsprinzipien. Dies ist im Hinblick auf die verkehrliche Bedeutung der Bundesautobahnen im Land für den internationalen und nationalen Fernverkehr nicht hinzunehmen. Der schlechte Ausbau der Umleitungsstrecken kann zu gefährlichen Behinderungen – auch des örtlichen Verkehrs – führen. Die Vernachlässigung des Erhalts dieser Infrastruktur ist auch im Sinne des Erhalts der Wirtschaftskraft des Landkreises und der nachfolgenden Generationen.

Es wird in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Umleitungsstrecken der BAB 13 im Bereich des Amtes Schenkenländchen hingewiesen, hier die Landesstraßen 74 und 742. Diese Straßen sind z. T. gleichzeitig Ortsdurchfahrtsstraßen.

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung
Version der Antragskommission:

Begründung:

  • wegen fachlich-rechtlicher Unklarheit
Beschluss: Überweisung an Landesvorstand
Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Beschlussfassung durch den SPD-Landesvorstand Ablehnung

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