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Im Land Brandenburg ist eine Mindestbreitbandversorgung von 150 MB/s in Schulen zu gewährleisten. Dazu muss dieser Standard vorgeschrieben werden. Die finanziellen Belastungen finanzschwacher Schulträger muss das Land übernehmen.
Viele Kreise, kreisfreie Städte und Gemeinden haben in den letzten Jahren unterschiedlich in die technische Ausstattung ihrer Schulen investiert. Ein für den Distanzunterricht entscheidender Faktor hindert allerdings viele Schulen an einer gelingenden Durchführung.
Breitbandausbau > 150 MB/s im ersten Schritt – Ziel 1 GB/s
In zahlreichen Schulen ist es nicht möglich, dass Lehrkräfte die Videokommunikation in der Schule einsetzen. Die Anbindung an das Breitbandnetz ist schlicht zu langsam. So kommt es häufig dazu, dass Lehrer*innen nur im Homeoffice unter Nutzung ihrer eigenen Ressourcen eine Verbindung mittels Videokonferenzsystem aufnehmen können. In den letzten Monaten mussten viele Lehrkräfte den Präsenzunterricht einiger Jahrgangsstufen und die Notbetreuung in den Schulen absichern. Diese konnten mit den im Homeschooling befindlichen SuS ausschließlich nach dem eigentlichen Unterricht durch zusätzliche Arbeitszeit, unter Nutzung eigener (privater) Ressourcen in Verbindung treten.
Der Arbeitskreis Digitale Gesellschaft wird beauftragt, die nachfolgenden Anträge (13/I/2021, 14/I/2021, 15/I/2021, 16/I/2021, 21/I/2021, 23/I/2021, 28/I/2021) zusammenzufassen und dem Landesvorstand eine entsprechende Beschlussempfehlung vorzulegen.