08/II/2018 Anhebung des Mindestlohns

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Status:
Annahme

Die Bundesrepublik Deutschland ist die größte Volkswirtschaft in Europa mit der höchsten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Der Mindestlohn ist der Wirtschaftskraft anzupassen. Deshalb wird die Bundesregierung aufgefordert einen Mindestlohn gesetzlich festlegen, der in der Höhe so bemessen ist, dass ein würdevolles Leben, ohne von Armut betroffen zu sein, garantiert wird.

Begründung:

Trotz steigender Löhne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sinkender Arbeitslosenquote und Abnahme der Harz IV Empfänger erhöhte sich der Anteil der Bevölkerung der Bundesrepublik, die von Armut betroffen ist auf 19,7 % zum Ende des Jahres 2016. Das sind laut Bundesamt für Statistik in absoluten Zahlen fast 16 Mill Bundesbürger. Als arm gilt der Bürger, der als Single über ein Einkommen von weniger als 917,00 Euro netto und bei einer Familie mit einem Kind von weniger als 1.192 Euro netto monatlich verfügen kann.

Der Mindestlohn beträgt ab dem Jahr 2017 8,84 Euro pro Stunde. Daraus resultiert ein monatliches Nettoeinkommen, in Abhängigkeit von den familiären Verhältnissen, zwischen 1.132,00 Euro bis 1.220,00 Euro. Dieses Einkommen liegt nur knapp über dem Einkommen bezogen auf die Armutsgrenze. Die Bundesregierung wird deshalb aufgefordert den gesetzlichen Mindestlohn unverzüglich auf mindestens 11,00 Euro pro Stunde festzulegen. Damit ergeben sich Netto-Einkommen zwischen 1.343,00 Euro und 1.519,00 Euro, die es den Mindestlohnempfänger ermöglichen, von seiner Arbeit in Würde zu leben.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme

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