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Die ASF bekräftigt ihre Forderung einer Anhebung des Steuerfreibetrags für Alleinerziehende. Die Erhöhung des Entlastungsbetrags und die Staffelung nach der Zahl der Kinder müssen in den Gesetzentwurf zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags des Bundesfinanzministeriums aufgenommen werden. Wir unterstützen Manuela Schwesig und die SPD-Bundestagsfraktion.
Der steuerliche Freibetrag für Alleinerziehende beträgt aktuell 1.308 € p.a. und wurde seit seiner Einführung im Jahr 2004 nicht angepasst. Der Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums sieht die Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags vor, lässt aber die besonderen Belastungen von Alleinerziehenden außen vor. Manuela Schwesig hat diesen Vorschlag zu Recht kritisiert und die stärkere Entlastung Alleinerziehender nachdrücklich gefordert. SPD und CDU/ CSU haben im Koalitionsvertrag die Anhebung des Freibetrags für Alleinerziehende und eine Staffelung nach Zahl der Kinder vereinbart, das muss jetzt umgesetzt werden und darf nicht länger herausgezögert werden. Bereits heute haben 20 % der Familien nur ein Elternteil, das Familien- und Erwerbsarbeit alleine stemmen muss und dem dadurch höhere Kosten zum Beispiel für die Kinderbetreuung entstehen. Auch diese Familien sollen von der geplanten Erhöhung der Familienleistungen profitieren und dürfen nicht zu Gunsten der ideologischen Förderung eines Familienmodells benachteiligt werden.