30/I/2017 Änderung des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes: Starke Kommunen – Starke Kreise

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Status:
Annahme

Die SPD Brandenburg befürwortet eine Änderung des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) dergestalt, dass die Regelungen zur Unvereinbarkeit (Inkompatibilität) (gemäß § 12 BbgKWahlG) dahingehend geändert werden, dass hauptamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Amtsdirektorinnen und Amtsdirektoren Mitglieder des Kreistages werden können. Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf zeitnah vorzulegen und in der Koalition abzustimmen.

Begründung:

Die Kreistage treffen wichtige Entscheidungen, die direkt oder indirekt teils erhebliche Auswirkungen auf die kreisangehörigen Kommunen haben. Dies betrifft insbesondere auch Haushalts- und Finanzfragen (Kreisumlage). An diesen Entscheidungen sollten die gewählten Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Kommunen auch direkt mitwirken können (so sie denn in den Kreistag gewählt werden).

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung

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