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Die SPD Brandenburg befürwortet eine Änderung des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) dergestalt, dass die Regelungen zur Unvereinbarkeit (Inkompatibilität) (gemäß § 12 BbgKWahlG) dahingehend geändert werden, dass hauptamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Amtsdirektorinnen und Amtsdirektoren Mitglieder des Kreistages werden können. Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf zeitnah vorzulegen und in der Koalition abzustimmen.
Die Kreistage treffen wichtige Entscheidungen, die direkt oder indirekt teils erhebliche Auswirkungen auf die kreisangehörigen Kommunen haben. Dies betrifft insbesondere auch Haushalts- und Finanzfragen (Kreisumlage). An diesen Entscheidungen sollten die gewählten Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Kommunen auch direkt mitwirken können (so sie denn in den Kreistag gewählt werden).