66/I/2022 Abschaffung des Konzeptes der Stützpunktfeuerwehren

Status:
Ablehnung

Der Landesparteitag möge beschließen, dass die SPD Brandenburg sich für die Abschaffung des Konzeptes der Stützpunktfeuerwehren einsetze und stattdessen den Ausbau der Feuerwehren in der Tiefe auf allen Ebenen des Landes fördere.

 

Bezüge:

  1. Richtlinie des Ministeriums des Innern und für Kommunales zur Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung bei der Wahrnehmung kommunaler Aufgaben im Brandschutz, zur technischen Hilfeleistung sowie zum Betrieb der integrierten Regionalleitstellen (Förderrichtlinie Brandschutz Hilfeleistung Integrierte Regionalleitstellen – FRLBHRLst) vom 17. April 2019
  2. Konzeption des Ministeriums des Innern und für Kommunales zur Förderung im Brandschutz, der Technischen Hilfeleistung und der Integrierten Regionalleitstellen (Förderkonzeption Brandschutz Hilfeleistung Integrierte Regionalleitstellen) vom 30. November 2020
    Begründung:

    Gemäß Bezug 1 Nummer 3.2 fördert das Land die Ausstattung der Stützpunktfeuerwehren mit dem Material, das in Bezug 2 Nummer 1 definiert ist. Zweck der Förderung ist es, die Einsatzbereitschaft der Stützpunktfeuerwehren zu gewährleisten. Eine Feuerwehr gilt als Stützpunktfeuerwehr, wenn sie „planmäßig über die eigene Zuständigkeit hinaus einen oder mehrere andere Aufgabenträger des örtlichen Brandschutzes und der örtlichen Hilfeleistung in dessen Zuständigkeitsbereich […] unterstützt und planmäßig in den überörtlichen Brandschutz und/oder die überörtliche Hilfeleistung eingebunden ist.“ (Bezug 2, Nummer 2)

    Aus heutiger Sicht kann konstatiert werden, dass dieser Versuch gescheitert ist. Die Stützpunktfeuerwehren des Landes können in aller Regel den durch das Land gesetzten Anforderungen nicht genügen und müssen regelmäßig schon bei regulären Einsätzen auf Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr anderer örtlicher Träger des Brandschutzes zurückgreifen. Zudem ist das Land seiner Dienstaufsicht nicht nachgekommen, hat das Ministerium des Innern und für Kommunales doch den Leistungsstand der Stützpunktfeuerwehren niemals einer Evaluation unterzogen. Somit fördert es, ohne zu kontrollieren, ob die Förderungen den gewünschten Nutzen erbringen, und kommt demnach der Maxime einer sparsamen Haushaltsführung nicht nach.

    Hingegen ist es für all jene Feuerwehren, die bislang nicht den Status einer Stützpunktfeuerwehr innehaben, unvergleichlich viel schwerer, angemessene und moderne Ausrüstung sowie Gerät für die Erfüllung ihres Auftrages zu erhalten, auch angesichts der angespannten Finanzlage in vielen Landkreisen unseres Landes. Eine Ausweitung der Fördermöglichkeiten aller Feuerwehren durch das Land ist geboten.

    Zudem ist es insbesondere vor dem Hintergrund des Klimawandels und der damit einhergehenden Häufung von Bränden und Naturkatastrophen in einem Flächenland wie Brandenburg strategisch unklug, den Brandschutz nur punktuell zu fördern und Fähigkeiten an vereinzelten Standorten zu agglomerieren. Stattdessen muss der Brandschutz in der Fläche gefördert werden, auch wenn dadurch im Einzelnen nicht das bisherige Niveau der Stützpunktfeuerwehren erreicht werden kann. Außerdem ist nur auf diesem Wege die Gewinnung des dringend benötigten Nachwuchses der Feuerwehren, insbesondere der Freiwilligen Feuerwehren sicherzustellen, ist eine gut ausgestattete und lebendige Feuerwehr für junge Menschen doch das beste Argument, sich derselben anzuschließen.

    Empfehlung der Antragskommission:
    Ablehnung
    Version der Antragskommission:

    Das Konzept der Stützpunktfeuerwehren hat sich bewährt. Im Einzelfall aufgetretene Problemfragen müssen auf anderem Wege geklärt werden.

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