26/I/2021 Abituraufgaben und MSA-Aufgaben online veröffentlichen

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Status:
Annahme

Die SPD Brandenburg spricht sich für eine Veröffentlichung der zentralen schriftlichen Abituraufgaben und der Aufgaben aus den Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 vergangener Jahre, inklusive entsprechender Lösungen, aus, die allen Interessierten online über das LISUM zur Verfügung gestellt werden.

Deshalb sprechen wir uns dafür aus, dass §2 Abs 2 Satz 2 im Brandenburger Akteneinsicht- und Informationszugangsgesetz (AIG) geändert wird. Nach dieser Regelung werden Themen zur Bildung von der Veröffentlichung ausgeschlossen, wenn diese sich auf die Bereiche Wissenschaft, Forschung, Lehre, Unterricht und Prüfung beziehen. Hier könnte ergänzt werden, dass sich diese Regelung nicht auf vergangene Abschlussprüfungen bezieht. Alternativ könnte eine Verwaltungsvorschrift die Rechtsauslegung der Vorschrift erläutern und eindeutig vergangene Prüfungen ausnehmen.

Weiterhin lehnen wir die kommerzielle Vermarktung früherer Prüfungsaufgaben in Form von Vorbereitungsheften diverser Verlage klar ab.

Begründung:

Zur optimalen Prüfungsvorbereitung gehört auch, dass die Schüler*innen bereits mit den Aufgaben und deren Lösungen vergangener Jahre vertraut gemacht werden. Momentan werden ihnen diese in einigen Fällen von ihren Fachlehrer*innen zur Verfügung gestellt oder sie kaufen entsprechende Aufgaben als Vorbereitungshefte bei Verlagen.

So wirbt zum Beispiel der Stark-Verlag damit, dass in den dort erwerblichen Heften „Original-Abituraufgaben“ verschiedener Jahre, inklusive der Aufgaben des letzten Abiturjahrgangs und mit Lösungen verfügbar seien.

Die Aufgaben des Abiturs entstammen zum Teil einem länderübergreifendem Aufgabenpool, dessen Aufgaben von einer Arbeitsgruppe auf der Grundlage von Aufgabenvorschlägen der Länder erstellt wurden. In diesen Arbeitsgruppen arbeiten Lehrkräfte der Länder zusammen – die Aufgaben wurden somit von Angestellten des öffentlichen Diensts erarbeitet. Weiterhin gibt es auch Abituraufgaben, die auf Landesebene konzipiert werden.

Die Aufgaben aus dem Pool der Länder werden bereits im Internet veröffentlicht und sind mit Bewertungsbögen einsehbar. Allerdings ist anhand der dort veröffentlichten Aufgaben nicht zu erkennen, welche der dort präsentierten Aufgaben tatsächlich in den Abiturprüfungen des Landes Brandenburg abgefragt wurden.

Die landeseigenen Aufgaben werden hingegen nicht veröffentlicht oder wenn, dann nur teilweise. So finden sich zum Beispiel auf der Internetseite des Bildungsservers Berlin-Brandenburg einige Abitur-Aufgabenbeispiele für das Fach Mathematik, jedoch nicht für die anderen Fächer. Auch Aufgaben aus den Mathematik-Prüfungen der 10. Klassen sind dort verfügbar; die der anderen Fächer jedoch auch nicht.

Auf Anfragen beim LISUM, die um Herausgabe vergangener Prüfungen bitten, gab es bisher nur Ablehnungen. Diese wurden mit dem in Brandenburg stark eingeschränkten AIG begründet, welches Anträge an Prüfungseinrichtungen auf Akteneinsicht oder Auskunft ausschließt, die sich auf Wissenschaft, Forschung, Lehre, Unterricht und Prüfung beziehen.

Andere Bundesländer veröffentlichen hingegen deutlich mehr Prüfungsaufgaben. So ist zum Beispiel auf der Seite des bayrischen Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung Einsicht in zahlreiche Aufgaben der Fächer Mathematik, Physik und einiger weiterer Fächer möglich. Andere – ebenso die Lösungen – werden hingegen auch hier aus Gründen des Urheberrechts nicht veröffentlicht.

Wer sich momentan bestmöglich auf Abitur oder MSA vorbereiten möchte, der muss diverse Vorbereitungshefte käuflich erwerben, was erneut zu sozialen Ungerechtigkeiten führt und die Vorbereitung zu einer Frage des Einkommens und der finanziellen Situation der Eltern macht. Das ist vor allem damit begründet, dass nur wenige originale Prüfungsaufgaben verfügbar sind und diese sich häufig markant von den in Lehrbüchern gestellten Aufgaben unterscheiden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Barrierefreies PDF:
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die SPD Brandenburg spricht sich für eine Veröffentlichung der zentralen schriftlichen Abituraufgaben und der Aufgaben aus den Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 vergangener Jahre, inklusive entsprechender Lösungen, aus, die allen Interessierten online über das LISUM zur Verfügung gestellt werden.

Deshalb sprechen wir uns dafür aus, dass §2 Abs 2 Satz 2 im Brandenburger Akteneinsicht- und Informationszugangsgesetz (AIG) geändert wird. Nach dieser Regelung werden Themen zur Bildung von der Veröffentlichung ausgeschlossen, wenn diese sich auf die Bereiche Wissenschaft, Forschung, Lehre, Unterricht und Prüfung beziehen. Hier könnte ergänzt werden, dass sich diese Regelung nicht auf vergangene Abschlussprüfungen bezieht. Alternativ könnte eine Verwaltungsvorschrift die Rechtsauslegung der Vorschrift erläutern und eindeutig vergangene Prüfungen ausnehmen.

Weiterhin lehnen wir die kommerzielle Vermarktung früherer Prüfungsaufgaben in Form von Vorbereitungsheften diverser Verlage klar ab.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Votum der Landtagsfraktion: rechtlich nicht umsetzbar Abituraufgaben und Aufgaben aus den Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 können aufgrund des Urheberrechts nicht veröffentlicht werden. Die Schulen können die Aufgaben zur internen Verwendung gemäß § 60b Absatz 3 des Urheberrechtsgesetzes unter der Voraussetzung nutzen, dass die Aufgaben ausschließlich zu Lehr- und Unterrichtszwecken im Präsenzunterricht einer Klasse oder Lerngruppe genutzt werden. Über die vorgesehene Nutzung der Aufgaben hinaus ist eine weitergehende Veröffentlichung der Aufgaben (z B. auf der Homepage einer Schule) oder Weitergabe an Dritte unzulässig. Der STARK-Verlag erhält auch „nur“ die Prüfungsaufgaben, nicht die Erwartungshorizonte und kauft die Rechte für die Veröffentlichung der Aufgaben ein.
Überweisungs-PDF:

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