Ä121 zum 01/I/2019

Status:
Erledigt

Füge als neuen Aufzählungspunkt ein: „Besonderes Augenmerk legen wir auf den studentischen Wohnraum. Wir werden bis 2024 an jedem Hochschulstandort eine Versorgungsquote von 20% erreichen. Hierfür werden wir den Studierendenwerken KfW-Darlehen ermöglichen und dafür sorgen, dass alle Maßnahmen zur Finanzierung von studentischem Wohnraum beliebig kombinierbar sind. Außerdem werden wir den Studierendenwerken mittels eines Förderprogramms für studentischen Wohnraum zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen.“

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt
Version der Antragskommission:

Der Antrag wurde vom Antragsteller zurückgezogen.