Füge als neuen Aufzählungspunkt ein: „Wir wollen das ehrenamtliche Engagement der Brandenburger in der Aus- und Weiterbildung ihrer Kammern unterstützen und diesen Bürgern den Zugang zur Ehrenamtskarte des Landes ermöglichen.“
Wir halten diese Wertschätzung für das Engagement in der Aus- und Weiterbildung für dringend notwendig, um diesen unverzichtbaren, gesellschaftlichen Einsatz entsprechend anzuerkennen.
Die Ehrenamtskarte in Brandenburg kann erhalten, wer sich:
– mindesten ein Jahr im Umfang von 200 Stunden engagiert hat,
– das Ehrenamt in Brandenburg ausübt und
– die Absicht hat, das Ehrenamt fortzusetzen.
Mit dem ehrenamtlichen Engagement dürfen kein Entgelt und keine Aufwandsentschädigungen verbunden sein, die über die Erstattung von Auslagen hinausgehen. Der Nachweis der ehrenamtlichen Tätigkeit erfolgt über die Organisation, in der das Engagement ausgeübt wird.