komplett neuer Antragstext:
Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion dazu auf, sich für eine Reformierung der Dienstwagenbesteuerung einzusetzen.
Hauptziel der Reform soll sein, dass der geldwerte Vorteil des Dienstwagens keinen steuerlichen Vorteil mehr gegenüber dem monetären Einkommen haben soll (horizontale Steuergerechtigkeit). Dadurch würden klima- und umweltschädliche Verhaltensanreize abgebaut werden und die Besteuerung wäre dadurch sozial gerechter, da bisher vor allem einkommensstarke Gruppen vom Steuervorteil profitieren (vertikale Steuergerechtigkeit)[1]. Die entstehenden fiskalischen Mehreinnahmen von ca. 4 Mrd. Euro[2] sollen dafür genutzt werden, wichtige soziale Mobilitätsprojekte, wie ein Nachfolgeprojekt zum 9 Euro Ticket und den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs mitzufinanzieren.
Kernpunkt der Reform sollte hierbei eine Nachfolgeregelung der jetzigen 1-Prozent-Methode sein, die meist bei der häufigen privaten Nutzung des Dienstwagens verwendet wird und bei der der geldwerte Vorteil mit einer anschaffungsbezogenen Pauschale von 1% des Listenpreises des Autos versteuert wird. Zur Umsetzung soll sich an den bereits bestehenden Konzepten[3],[4] orientiert werden. Hierzu soll sich die Höhe der Besteuerung zusätzlich zum Anschaffungspreis auch an der tatsächlichen Nutzung orientieren (durch Fahrtenbuch oder Anteil der Gesamtfahrleistung). Um einen Anreiz für emissionsärmere Fahrzeuge zu erzeugen, sollte außerdem eine CO2 Komponente in die Besteuerung integriert werden.
Bei der Reformierung soll der bürokratische Aufwand für Behörden und Besteuerte so gering wie möglich gehalten werden. Dies wurde durch die genannten Konzepte bereits sichergestellt.
[1] https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/verkehr/20-11-27-_studie_impulse_f__r_mehr_klimaschutz_und_sozialvertr__glichkeit_in_der_verkehrspolitik.pdf, S.12
[2] https://foes.de/publikationen/2020/2020-11_FOES_10_klimaschaedliche_Subventionen_im_Fokus.pdf, S.10
[3] Diekmann et al.: Steuerliche Behandlung von Firmenwagen in Deutschland, 2011, S.II
[4] https://foes.de/publikationen/2021/2021-02_FOES_Klimaschaedliche_Subventionen_sozial_gerecht_abbauen.pdf, S.30
Die aktuelle Regelung widerspricht dem Prinzip der horizontalen Steuergerechtigkeit, da bisher der geldwerte Vorteil eines Dienstwagens weniger stark besteuert wird als das monetäre Einkommen. Es lohnt sich demnach, mehr einen Dienstwagen zu nehmen, als ein höheres Gehalt ausgezahlt zu bekommen.
Dadurch wird außerdem gefördert, dass Menschen nicht auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen, da der Dienstwagen schon vorhanden ist und bei einer höheren Nutzung des Autos keine weiteren Kosten anfallen. Dieses Prinzip wird dadurch verstärkt, dass in der Praxis viele Arbeitnehmer*innen eine Tankkarte erhalten, womit diese kostenlos tanken können. Damit hat die Steuerregelung eine starke klima- und umweltschädliche Wirkung. Dieser Wirkung kann mit einer nutzungsbezogenen Komponente der Besteuerung entgegengewirkt werden (mehr anfallende Steuern bei größerer Fahrstrecke).
Außerdem widerspricht die aktuelle Regelung der vertikalen Steuergerechtigkeit, da die unterbesteuerten Dienstwagen “überproportional Personen mit höherem Einkommen zugutekommen” (vgl. Thöne). Bei der Regelung könnte man also von einer Verteilung von unten nach oben sprechen.
Die Probleme der bisherigen Regelungen der Dienstwagenbesteuerung werden unter anderem in Michael Thöne: Stellungnahme der Besteuerung von privat genutzten Dienstwagen, 2012 zusammengefasst.
Eine Übersicht aller negativen Folgen der aktuellen Besteuerung findet sich auch in einem Bericht des Umweltbundesamtes: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/366/dokumente/uba-kurzpapier_dienstwagenbesteuerung_kliv_v2.pdf.pdf