Ä01 zum 51/I/2021

Antragsbuch Seite 87 bis 88, Zeilen 1 bis 75: Ändere  den Antragstext wie folgt:

Die aktuellen Zahlen zu Hasskriminalität im Netz haben ein enormes Ausmaß angenommen, das zu einer streckenweisen Überlastung von Polizei und Justiz führt und aufgrund der hohen Anzahl und der oftmals in Filterblasen stattfindenden Hetze viele Straftaten erst gar nicht zur Anzeige gebracht werden. Daher sind dringende Investitionen in Justiz und die Ermittlungsbehörden nötig, um die Strafverfolgung auch auf digitalen Plattformen sicherzustellen. Die Entscheidung darüber, ob Inhalte als strafbare Inhalte einzuordnen sind oder nicht, obliegt nicht den Betreibenden der digitalen Plattformen, sondern stellt eine ureigene Aufgabe der Staatsgewalt dar. Der Staat muss daher auf sämtlichen Plattformen niedrigschwellig zu erreichen sein, genauso wie es in der analogen Welt ebenfalls von der Bevölkerung erwartet wird. Leider ist dies im Internet meist nicht der Fall. In der Folge werden verschiedene Minderheiten Opfer von rassistischer Hetze, ohne dass Ihnen der Staat in diesen Situationen einen angemessenen Schutz bietet und die Täter*innen nach rechtsstaatlichen Verfahren verurteilt werden. In der Debatte um Hasskriminalität darf es keine Abwägung zwischen Sicherheit und Freiheit im Netz geben. Aus diesem Grund lehnen wir eine Klarnamenpflicht im Internet konsequent ab, da sie keinerlei praktischen Schutz vor Hasskriminalität hervorbringt und im Zweifel in autoritären Regimen das Leben und die Arbeit von Aktivist*innen und Whistleblowern in Gefahr bringt. Deswegen fordern wir als Alternative, dass die Betreiber*innen von digitalen Plattformen eine “Online-Wache” direkt auf ihren Plattformen anbieten, auf denen Beiträge direkt zur Strafverfolgung angezeigt werden können. In der Folge haben Ermittlungsbehörden die Möglichkeit, direkt und unbürokratisch die zur Strafverfolgung angezeigten Beiträge einzusehen. Im Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz ist die Meldepflicht von möglicherweise strafbaren Beiträgen für Betreibende von sozialen Medien an das Bundeskriminalamt ein erster Schritt, um auch die Unternehmen in die Pflicht zu nehmen, dennoch darf die Beurteilung, welche Inhalte potenziell strafbar sein könnten, nicht nur den Betreibenden überlassen werden. Deshalb fordern wir eine Reform, des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, dass die Verantwortung bei der Einschätzung der Strafbarkeit von Inhalten von privaten Plattformbetreiber*innen in Richtung der Strafjustiz verlagert.

Prävention von Hasskriminalität

Neben einer Strategie zur direkten Bekämpfung von Hasskriminalität und Falschnachrichten mit Hilfe des Strafrechts, erachten wir es als notwendig, für eine hohe Medienkompetenz zu sorgen. Hier soll in der Schule angesetzt werden. Das Lernen der Funktionsweise digitaler Medien und der Umgang mit ihnen sowie eine kritische und differenzierte Betrachtung dieser können zu einem verbesserten Umgang mit deren Inhalten beitragen. Zum Beispiel im Umgang mit Falschnachrichten. Die aktuelle Beschlusslage der Kultusministerkonferenz (KMK) sieht eine fächerübergreifende Medienbildung vor. Es fehlen jedoch oftmals konkrete Vorgaben, wie Inhalte vermittelt werden und Lernziele erreicht werden sollen. Fächerübergreifende Medienbildung hat den Vorteil, dass, wenn sie gut funktioniert, sie direkt an die Lerninhalte eines Faches anknüpft. Jedoch hat sie den großen Nachteil, dass im ungünstigsten Fall in keinem Unterrichtsfach genügend Kompetenz vermittelt wird. Ein eigenständiges verpflichtendes Schulfach ‘Informatik und Medienbildung’ gibt es derzeit nur in Mecklenburg-Vorpommern, in Berlin und Brandenburg immerhin ein ‘Basiscurriculum Medienbildung’ im Bereich der ‘Fächerübergreifenden Kompetenzentwicklung’. Wir fordern daher die Einrichtung eines Schulfaches Medienbildung/Medienkompetenz im Land Brandenburg. Des Weiteren fordern wir die Landesregierung dazu auf, sich auf Ebene der KMK für ein solches Fach einzusetzen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Antragsbuch Seite 87 bis 88, Zeilen 1 bis 75: Ändere  den Antragstext wie folgt:

Die aktuellen Zahlen zu Hasskriminalität im Netz haben ein enormes Ausmaß angenommen, das zu einer streckenweisen Überlastung von Polizei und Justiz führt und aufgrund der hohen Anzahl und der oftmals in Filterblasen stattfindenden Hetze viele Straftaten erst gar nicht zur Anzeige gebracht werden. Daher sind dringende Investitionen in Justiz und die Ermittlungsbehörden nötig, um die Strafverfolgung auch auf digitalen Plattformen sicherzustellen. Die Entscheidung darüber, ob Inhalte als strafbare Inhalte einzuordnen sind oder nicht, obliegt nicht den Betreibenden der digitalen Plattformen, sondern stellt eine ureigene Aufgabe der Staatsgewalt dar. Der Staat muss daher auf sämtlichen Plattformen niedrigschwellig zu erreichen sein, genauso wie es in der analogen Welt ebenfalls von der Bevölkerung erwartet wird. Leider ist dies im Internet meist nicht der Fall. In der Folge werden verschiedene Minderheiten Opfer von rassistischer Hetze, ohne dass Ihnen der Staat in diesen Situationen einen angemessenen Schutz bietet und die Täter*innen nach rechtsstaatlichen Verfahren verurteilt werden. In der Debatte um Hasskriminalität darf es keine Abwägung zwischen Sicherheit und Freiheit im Netz geben. Aus diesem Grund lehnen wir eine Klarnamenpflicht im Internet konsequent ab, da sie keinerlei praktischen Schutz vor Hasskriminalität hervorbringt und im Zweifel in autoritären Regimen das Leben und die Arbeit von Aktivist*innen und Whistleblowern in Gefahr bringt. Deswegen fordern wir als Alternative, dass die Betreiber*innen von digitalen Plattformen eine “Online-Wache” direkt auf ihren Plattformen anbieten, auf denen Beiträge direkt zur Strafverfolgung angezeigt werden können. In der Folge haben Ermittlungsbehörden die Möglichkeit, direkt und unbürokratisch die zur Strafverfolgung angezeigten Beiträge einzusehen. Im Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz ist die Meldepflicht von möglicherweise strafbaren Beiträgen für Betreibende von sozialen Medien an das Bundeskriminalamt ein erster Schritt, um auch die Unternehmen in die Pflicht zu nehmen, dennoch darf die Beurteilung, welche Inhalte potenziell strafbar sein könnten, nicht nur den Betreibenden überlassen werden. Deshalb fordern wir eine Reform, des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, dass die Verantwortung bei der Einschätzung der Strafbarkeit von Inhalten von privaten Plattformbetreiber*innen in Richtung der Strafjustiz verlagert.

Prävention von Hasskriminalität

Neben einer Strategie zur direkten Bekämpfung von Hasskriminalität und Falschnachrichten mit Hilfe des Strafrechts, erachten wir es als notwendig, für eine hohe Medienkompetenz zu sorgen. Hier soll in der Schule angesetzt werden. Das Lernen der Funktionsweise digitaler Medien und der Umgang mit ihnen sowie eine kritische und differenzierte Betrachtung dieser können zu einem verbesserten Umgang mit deren Inhalten beitragen. Zum Beispiel im Umgang mit Falschnachrichten. Die aktuelle Beschlusslage der Kultusministerkonferenz (KMK) sieht eine fächerübergreifende Medienbildung vor. Es fehlen jedoch oftmals konkrete Vorgaben, wie Inhalte vermittelt werden und Lernziele erreicht werden sollen. Fächerübergreifende Medienbildung hat den Vorteil, dass, wenn sie gut funktioniert, sie direkt an die Lerninhalte eines Faches anknüpft. Jedoch hat sie den großen Nachteil, dass im ungünstigsten Fall in keinem Unterrichtsfach genügend Kompetenz vermittelt wird. Ein eigenständiges verpflichtendes Schulfach ‘Informatik und Medienbildung’ gibt es derzeit nur in Mecklenburg-Vorpommern, in Berlin und Brandenburg immerhin ein ‘Basiscurriculum Medienbildung’ im Bereich der ‘Fächerübergreifenden Kompetenzentwicklung’. Wir fordern daher die Einrichtung eines Schulfaches Medienbildung/Medienkompetenz im Land Brandenburg. Des Weiteren fordern wir die Landesregierung dazu auf, sich auf Ebene der KMK für ein solches Fach einzusetzen.