Ä05 zum 01/I/2015

Status:
Ablehnung

nach „solide kommunale Finanzen“:

„Jüngste Reformen in den Kreisen und Kommunen haben gezeigt das gesetzliche Grundlagen zum ordnungsgemäßen Umgang mit den betroffenen Beschäftigten nicht hilfreich sind. Aus diesem Grund sollte von der Formulierung im Leitbildentwurf „Der Personalübergang soll gesetzlich geregelt werden“ Abstand genommen werden und durch die Formulierung das der Personalübergang sozial verträglich und tarifiert mit den Gewerkschaften geregelt werden soll. In diesem Prozess sind die Interessenvertretungen stark eingebunden und sollen gestalterisch tätig werden um eine erhöhte Akzeptanzbei den betroffenen Kolleginnen und Kollegen zu erreichen. Reformen finden immer mit den Menschen statt!“

Begründung:

Es ist wichtig dafür zu sorgen dass der Leitbildprozess nicht nur eine Top-Down-Veranstaltung war um die Reform populärer zu machen.

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung