Füge nach: „„Tolerantes Brandenburg““ folgende Formulierung ein: „und den Aktionsplan „Queeres Brandenburg““
Als erstes Bundesland hat Brandenburg bereits 1992 ein Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Identität in seine Landesverfassung aufgenommen. Seitdem hat das Land immer wieder Zeichen gegen Benachteiligung und Diskriminierung geschlechtlicher und sexueller Vielfalt gesetzt. Und trotz der vielen engagierten Menschen, die sich in Brandenburg für mehr Akzeptanz vielfältiger Lebensweisen einsetzen, gibt es in den Städten, aber auch im ländlichen Raum Vorurteile gegenüber nicht heterosexuell lebenden Menschen sowie Trans* und Inter*.
Die Landesregierung beschloss am 12. Dezember 2017 den Aktionsplan „Aktionsplan für Akzeptanz von geschlechtlicher und sexueller Vielfalt, für Selbstbestimmung und gegen Homo- und Transphobie in Brandenburg“ kurz: Aktionsplan „Queeres Brandenburg“ und übermittelte diesen an den Landtag. Am 2. Februar 2018 wurde der Aktionsplan in der 56. Sitzung des Landtags Brandenburg durch die Landtagsabgeordneten zur Kenntnis genommen.
Der Aktionsplan wird in einem partizipativen Prozess gemeinsam mit der LSBTTIQ*-Community in Brandenburg permanent weiterentwickelt.
– Erledigt durch Annahme von Ä212 zum 01/I/2019