Ä189 zum 01/I/2019

Status:
Annahme

Füge folgenden Formulierung ein:

„Menschen mit Behinderungen sind selbstverständlicher Teil unserer Gesellschaft, Gesellschaftliche Teilhabe ist ein Menschenrecht und umfasst alle Lebensbereiche. Familie, Wohnen, Bildung, Arbeit, Kultur, Politik, ehrenamtliches Engagement, Mobilität, medizinische, pflegerische und therapeutische Versorgung sind nur die wichtigsten Aufgaben, bei denen wir Menschen mit Behinderungen unterstützen wollen, ihr Wunsch-und Wahlrecht wahrzunehmen.

  • Im Jahr 2018 haben wir mit der Umsetzung der wichtigsten Regelungen des Bundesteilhabegesetzes begonnen. Hier werden wir weitere Anstrengungen unternehmen, um die Herausforderungen zu meistern.
  • Mit dem Behindertenpolitischen Maßnahmepaket verfolgen wir einen umfassenden Ansatz, um Menschen mit Behinderungen Teilhabechancen zu ermöglichen. Wir werden das Paket evaluieren und gemeinsam mit den Vertretern der Landesbehindertenverbände und den kommunalen Behindertenbeauftragten fortschreiben.
  • Wir setzen uns ein für ein inklusives Leben von Anfang ein. Kitas und Schulen werden wir schrittweise weiterentwickeln, so dass Kinder mit und ohne Behinderungen gemeinsam spielen, lernen und ein selbstverständliches Miteinander erleben können.
  • Gemeinsam mit den Kommunen wollen wir die Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderungen ab dem 13. Lebensjahr am Nachmittag und in den Ferien ermöglichen.
  • Wir fordern Berufsorientierung und Ausbildung von Menschen mit Behinderungen auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unabhängig von den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM). Gemeinsam mit den Trägern der WfbM und der Behindertenselbsthilfe werden wir Modelle entwickeln sowie das „Budget für Arbeit“ weiterentwickeln, um den Übergang aus der beschützen Beschäftigung in den WfbM in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erleichtern.
  • Eine zentrale Aufgabe bleibt die Abschaffung von Barrieren in unserer Sprache, in unseren Städten und Gemeinden und freier Zugang zum ÖPNV. Wir setzen uns ein für barrierefreies Internet, behindertengerechte Räume und Wohnungen sowie für die Etablierung von Gebärdensprache, Blindenschrift und Leichte Sprache.
  • Die Digitalisierung bringt Chancen, Unterstützung und Assistenz für Menschen mit Behinderungen bei der Teilhabe in vielen Bereichen unseres Lebens. Wir müssen darüber wachen, dass keine neuen Barrieren entstehen.
  • Wir werden den Rundfunkstaatsvertrag dahingehend ändern, dass je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Landesbehindertenbeiräte von Brandenburg und Berlin als zusätzliches Mitglied in den Rundfunkrat aufgenommen wird.
  • Das Landespflegegeld für Schwerbehinderte, Blinde und Gehörlose werden wir regelmäßig überprüfen und anpassen.“
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Version der Antragskommission:

Neufassung des Antragstellers vom 08.05.2019

Beschluss: Annahme