Füge als neuen Aufzählungspunkt ein: „Um die notwendigen Neubau-, Ausbau- und Modernisierungsmaßnahmen besser koordinieren zu können, schaffen wir bei den Landkreisen zentrale Koordinierungsstellen für Infrastruktur- und Straßenbau. Diese Stellen erhalten die alleinige Kompetenz zur Terminvergabe für die jeweiligen Maßnahmen.“
Die bisherige Art der Koordinierung der Baumaßnahmen insbesondere durch die einzelnen Straßenbaulastträger ist nicht effektiv, da letztendlich jeder Baulastträger nach seiner eigenen Vorstellung agiert – sehr zum Ärger der Bürger.
Eingriff in den Schutzbereich des kommunalen Selbstverwaltungsrechts