Ä07 zum 03/I/2017

Der Hort wird deshalb noch in dieser Legislaturperiode in zukünftige Verbesserungen der Personalbemessungsgrundlage einzubeziehen sein, um so seinem Bildungsauftrag noch besser nachkommen zu können.

Begründung:

Eine Schlüsselverbesserung im Hort lässt sich mit vergleichsweise wenig Personal umsetzen. In konsequenter Fortführung der aktuellen Verbesserungen kann eine solche Verbesserung zum Start des Kita-Jahres 18/19 und/oder 19/20 noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme