Der Hort wird deshalb noch in dieser Legislaturperiode in zukünftige Verbesserungen der Personalbemessungsgrundlage einzubeziehen sein, um so seinem Bildungsauftrag noch besser nachkommen zu können.
Begründung:
Eine Schlüsselverbesserung im Hort lässt sich mit vergleichsweise wenig Personal umsetzen. In konsequenter Fortführung der aktuellen Verbesserungen kann eine solche Verbesserung zum Start des Kita-Jahres 18/19 und/oder 19/20 noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme