36/I/2017 Funktionalreform vor Kreisgebietsreform

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Status:
Erledigt

In den Mittelpunkt der Verwaltungsstrukturreform 2019 ist die Funktionalreform zu stellen und erst nach deren Realisierung ist zu prüfen, ob eine Kreisgebietsreform zur Lösung der Herausforderungen des demografischen Wandels beiträgt und dann über deren Inhalte zu entscheiden.

Begründung:

Die Zusammenlegung (Zwangsehen) von Landkreisen wird nicht die Probleme und Herausforderungen der Zukunft in Brandenburg lösen.

Große Landkreise, wie das Beispiel Mecklenburg-Vorpommern aktuell aufzeigt, führen in erster Linie zu einer Entfremdung der Bürgerinnen und Bürger von kreispolitischen Themen und verstärken den jetzt schon festzustellenden Tatbestand der fehlenden Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit dem weiteren ländlichen Raum. Dadurch verstärkt sich der begründete Eindruck bei den Bürgerinnen und Bürgern, dass ihre tatsächlichen Einflussmöglichkeiten auf das Politikgeschehen und eine persönliche Teilhabe nicht gewünscht werden. Die Folge sind Politikverdrossenheit oder Unzufriedenheit und damit auch ein steigender Einfluss von demokratiefeindlichen politischen Strukturen und Parteien.

Der Einfluss der Wählerschaft auf die Kreisebene sinkt und auch die die Einflussmöglichkeit der Gemeinden auf die höhere politische Ebene wird durch eine größere räumliche Entfernung komplizierter. Persönliche Kontakte und das Kennen der örtlichen Gegebenheiten sind die Eckpfeiler der Kommunalpolitik. Ob die derzeit ehrenamtlichen Tätigkeiten aufgrund der dann wachsenden Gemeindezahlen noch durchführbar sind, wird kritisch betrachtet. Die vorliegenden Unterlagen zur Kreisgebietsreform setzen sich mit diesen entscheidenden Themen nicht auseinander.

In größeren Einheiten müssen längere Fahrwege für Verwaltungsangelegenheiten in Kauf genommen werden. Daher dürfen Verwaltungsstandorte nicht verschwinden, denn nur vor Ort kann eine hohe Qualität von öffentlichen Dienstleistungen garantiert werden. Auch der demographische Wandel erfordert dies, da die Mobilität der Menschen im Alter abnimmt.

Die Erforderlichkeit der Kreisgebietsreform wird hauptsächlich damit begründet, dass trotz sinkender Einwohnerzahlen gleichviel qualifiziertes Verwaltungspersonal vorzuhalten ist, welches teilweise auf dem Arbeitsmarkt nicht vorhanden ist bzw. sich nicht für den öffentlichen Dienst entscheiden wird. Diese Problematik allein durch ein Zusammenlegen von Verwaltungseinheiten (Landkreisen) zu lösen wird nicht funktionieren. Der Aufwand der überwiegend in der Kreisebene zu bearbeitenden

Geschäftsvorfälle ist nicht allein von der Anzahl/Zeit abhängig, sondern die sachgerechten Entscheidungen bedingen überwiegend Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten usw. Gebiete der IHK, der Schulbezirke, der Polizeireviere, der Verwaltungsgerichte und der Regionalplanungen überschneiden sich und machen eine weitere Reformierung dieser Bereiche nötig. Dieses kostet unnötig viel Zeit, Geld und Kraft.

Das Paritätsprinzip, dass stärke Landkreise schwächere Landkreise unterstützen, ist zu intensivieren und zentral zu steuern. Hierfür ist keine Zusammenlegung von Kreisgebieten nötig. Der richtige Schritt für eine Verwaltungsstrukturreform ist zuerst die Funktionalreform I und II umzusetzen und nach Abschluss und Evaluierung dieser, zu entscheiden ob eine Kreisgebietsreform erforderlich ist. Die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, also das Verwaltungshandeln dort vorzunehmen wo die Angelegenheiten beurteilt und unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sachgerecht entschieden werden können, ist notwendig und findet unsere uneingeschränkte Befürwortung.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt

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