12/I/2017 Freiwilligenjahr für alle ermöglichen

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Status:
Annahme

Die SPD-geführte Landesregierung wird aufgefordert, die entsprechenden Anstrengungen zu unternehmen, um ein Jugendfreiwilligenjahr für alle Schulabsolventinnen und Schulabsolventen, die dieses anstreben, zu ermöglichen. Das Angebot soll auch in einer späteren Lebensphase gelten, jedoch maximal bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Unter einem Freiwilligenjahr verstehen wir das bisherige Freiwillige Soziale Jahr, Freiwillige Ökologische Jahr sowie den Internationalen Jugendfreiwilligendienst. Um Ausbeutung der Arbeitskräfte zu verhindern, soll ein Freiwilligenjahr auf maximal 18 Monate begrenzt sein.

Wir fordern die stärkere Bewerbung der Angebote an Schulen. Die Schülerinnen und Schüler sollen die entsprechenden Angebote als echte Alternative zu einem direkten Start in Studium oder Ausbildung wahrnehmen können, insbesondere im ländlichen Raum.

Die absolvierte Zeit soll bei der Anzahl der Wartesemester in doppeltem Umfang angerechnet werden. Weiterhin soll bei Notengleichheit die Person mit absolviertem Freiwilligenjahr bevorzugt werden. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) soll sich dafür bei den Hochschulen stark machen.

Der Anspruch auf einen Freiwilligendienst kann nur gewährleistet werden, wenn den Trägern ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Insbesondere für die pädagogische Betreuung müssen Personalstellen mindestens im Verhältnis 1:40, besser jedoch 1:30 gewährleistet werden. Für die Verwaltungskräfte ist ein Schlüssel von mindestens 1:60 anzusetzen. Die Verteilung der Personalstellen darf dabei nicht unmittelbar von der jeweiligen Anzahl der Freiwilligen pro Jahrgang abhängen, sondern sollte mit einem Durchschnittswert über 5 Jahre errechnet werden.

Begründung:

Wir wollen mit dem Antrag explizit das soziale Engagement von jungen Leuten fördern und fordern. Das Alter von 27 Jahre ist gewählt, um eine klare Abgrenzung zum Bundesfreiwilligendienst für Menschen ab 27 zu schaffen.

Die Nachfrage nach einem Freiwilligenjahr ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Hier müssen auch die Angebote mitziehen, insbesondere im städtischen Bereich. Im ländlichen Raum werden vorhandene Angebote häufig nicht in Anspruch genommen.[1] Das Mitziehen kann aufgrund der Zuweisungen an die Träger jedoch häufig nicht gewährleistet werden. Sie können nicht in kleinen Schritten wachsen, sondern nur so, dass eine entsprechende neue Stelle mit Freiwilligen ausfinanziert werden könnte.

Beim Träger (Landesjugendring, DRK, AWO, Sportjugend, EKBO, …) gibt es die pädagogischen Referentinnen und Referenten, die mit der Auswahl von Einsatzstellen, Freiwilligen sowie vor allem der Organisation der verpflichtenden 25 Bildungstage beschäftigt sind. Derzeit ist es so, dass eine Freiwillige bzw. ein Freiwilliger eine Stunde Arbeitszeit in der pädagogischen Betreuung ergibt, was äußerst knapp kalkuliert ist. Eine Vollzeitstelle ergibt 40 zu betreuende Freiwillige. Das führt zwangsläufig zu Überstunden, da eine qualitative Arbeit Besuche vor Ort, Telefonate, gemeinsame Seminarvorbereitung, Partizipation der Freiwilligen, etc. beinhalten kann. Damit eine Vollzeitstelle finanziert werden kann, braucht man über 12 Monate je 40 Freiwillige (= 480 sogenannte Teilnehmermonate). Die Stunden werden erst angerechnet, wenn die Freiwilligen anfangen – obwohl natürlich wesentliche Anteile der Arbeit (Bewerbung, Ausschreibung, Einstellungsgespräche, …) schon vorher entstehen. Wenn außerdem Freiwillige früher aufhören, führt das dazu, dass Teilnehmermonate zur Finanzierung der Personalstelle unmittelbar fehlen (fünf Leute kündigen bspw. nach einem halben Jahr, das macht ein Defizit von 30 TN-Monaten). Um dem zu entgehen, sind Träger derzeit darauf angewiesen, zu Beginn des Jahres zu „überbuchen“, damit quasi ein Polster geschaffen wird, das die Verluste ausgleichen kann. Wenn doch weniger Freiwillige vorzeitig abbrechen, entstehen zu viele TN-Monate. Die fehlenden Mittel werden vom Land nicht erstattet, bei zu wenigen Monaten muss das Geld zurückgezahlt werden. Eine Mittlung über fünf Jahre würde das Problem abdämpfen, weil so vernünftiger geplant werden könnte.

[1] http://www.maz-online.de/Brandenburg/Freiwilliges-Soziales-Jahr-boomt-in-Brandenburg

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme

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